Autor Thema: EG15ü  (Read 4612 times)

Pelzo

  • Gast
EG15ü
« am: 08.03.2019 13:47 »
 Hallo,

ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch, die Bezahlung ist oberhalb der EG15.

Sie soll vertraglich geregelt dem Tabellenwert EG 15ü entsprechen.

 Welchen Wert hat so eine Vereinbarung? Die 15ü müsste doch irgendwann aussterben/eine Hülle sein?

nichts_tun

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Antw:EG15ü
« Antwort #1 am: 09.03.2019 21:44 »
Du kannst ein entsprechendes Gehalt verhandeln, da die Vergütung außertariflich erfolgt. Du kannst bspw. in Anlehnung an das Gehalt der EG 15Ü oder EG 15 etwas aushandeln bzw. schauen, wie offen dein AG in dieser Frage ist. Zu überlegen ist, wie dein Gehalt steigen soll - in Anlehnung an die künftigen Ergebnisse der Tarifrunden oder auf andere Art und Weise.

Eine tarifliche Eingruppierung in EG 15Ü findet nicht statt, da das entsprechende Tätigkeitsmerkmal aus dem BAT nicht mehr vereinbart wurde.