Du kannst ein entsprechendes Gehalt verhandeln, da die Vergütung außertariflich erfolgt. Du kannst bspw. in Anlehnung an das Gehalt der EG 15Ü oder EG 15 etwas aushandeln bzw. schauen, wie offen dein AG in dieser Frage ist. Zu überlegen ist, wie dein Gehalt steigen soll - in Anlehnung an die künftigen Ergebnisse der Tarifrunden oder auf andere Art und Weise.
Eine tarifliche Eingruppierung in EG 15Ü findet nicht statt, da das entsprechende Tätigkeitsmerkmal aus dem BAT nicht mehr vereinbart wurde.