Autor Thema: MBA Öffnungsklausel für den höheren Dienst?  (Read 7752 times)

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Hallo zusammen,

nach lange stillem Mitlesen habe ich nun auch mal eine Frage.

Ich bin absolvent eines Studiengangs zugeschnitten auf den öd, Abschluss Bachelor of Arts. Damit arbeite ich nun in einer Behörde als Sachbearbeiter auf einer E12 Stelle. Aufstiegsmäßig ist da leider nicht mehr viel möglich, auch wenn die Wertschätzung hier sehr hoch ist und man gewillt ist, mich unbedingt zu halten. Ist in einem Bundesland, in dem der Fachkräftemangel eklatant hoch ist. Da ich nicht ewig auf dieser E12 kleben bleiben möchte, überlege ich gerade, im Fernstudium neben der Arbeit einen MBA in meinem Fachbereich hinterherzuschieben um mich für den höheren Dienst zu qualifizieren. Inhaltlich würden die MBA schon passen. Die Frage ist nun, ob mich diese auch für den höheren Dienst qualifizieren.

In den Stellenanzeigen von Behörden steht dann immer der Satz:

Masterabschluss außerhalb einer Uni nur mit Akkreditierungsbeschluss  der Öffnungsklausel  für den höheren Dienst enthält

Gefunden habe ich zb eine Vereinbarung der Kultus- und Innenministerkonf. aus 2007. Das schließt FH´s schon mal mit ein, die ja in Kooperation mit den Instituten den Fernstudiengang anbieten.

http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_09_20-Vereinbarung-Zugang-hoeherer-Dienst-Master.pdf

Kennt jmd vielleicht seriöse Angebote für MBA im Fernstudium, die die Akkreditierungsthematik offen online dargelegt haben? Leider liest man da oft so Blendwörter wie "anerkannt", was impliziert, dass es eben nicht akkreditiert ist. Vielen Dank schon mal für die Hilfe und allen einen schönen Weltfrauentag ^^


Ingwer

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Antw:MBA Öffnungsklausel für den höheren Dienst?
« Antwort #1 am: 08.03.2019 11:33 »
Hi,

mache aktuell den Master (Public Administration) an der Uni Kassel. Es handelt sich aber nicht um ein komplettes Fernstudium. Alle drei Monate werden in Kassel vor Ort Eingangsvernatsaltungen für die folgenden Module der Online-Vorlseung gegeben.

"Der Master of Public Administration ist auch hinsichtlich der Einstufung in den höheren Dienst einem konsekutiven Master gleichwertig."

Näheres hier:https://www.unikims.de/de/mba-masterstudiengaenge/master-of-public-administration-mpa-/akademischer-abschluss

BMIOberbehörde

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Antw:MBA Öffnungsklausel für den höheren Dienst?
« Antwort #2 am: 08.03.2019 17:52 »
Das Problem mit dem MBA ist meistens, dass er nicht den GAP schließt, um einen 300 CP Master zu erlangen, der dann auch die Promotionsberechtigung darstellt. Das ist das, was von Behörden unter einem universitären Hochschulstudium verstanden wird.

Darüber hinaus solltest du im Vorfeld prüfen, ob deine Wunschbehörde überhaupt Stellen mit dieser Qualifikation anbietet. Hier hilft auch regelmäßig ein Anruf bei der entsprechenden Personalabteilung.

Habe selbst an der IUBH meinen Master General Management gemacht, 300 CP und anerkannt :)

NeuerNutzer

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Antw:MBA Öffnungsklausel für den höheren Dienst?
« Antwort #3 am: 08.03.2019 21:32 »
Danke erst einmal für eure Antworten.

mit 300cp meinst du die insgesamt erreichten cp für Bachelor und Master?
Mein Bachelor hatte 210 cp, d.h. 90 weitere durch einen Master sollten dann reichen, richtig?

Meine Wunschbehörde bietet so eine Stelle an, auf die ich in der nähen Zukunft schiele.
Dazu habe ich arbeitsbedingt Kontakt zu einer weiteren Behörde, die mehrere solcher Stellen anbieten.
Dazu bin ich insgesamt nicht abgeneigt, mich auch auf Bundesebene weiter umzusehen. generell ist dieser Bereich sehr gefragt, auch in den anderen Behörden.

D-x

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Antw:MBA Öffnungsklausel für den höheren Dienst?
« Antwort #4 am: 11.03.2019 16:23 »
Dass das hier noch niemand geschrieben hat...:
Du bist mit Deiner E12-Stelle offenbar Tarifbeschäftigter. Höheren Dienst gibt es nur bei Beamten, strebst Du eine Verbeamtung an?

Ansonsten habe ich von solch einer Forderung nur mal im alten Forum, nie aber in einer Stellenausschreibung die mir über den Weg gelaufen wäre, gelesen.
Ich meine, damals mit den üblichen Suchmaschinen recherchiert zu haben, und dass das Ergebnis recht mau war. Eine entsprechende Akkreditierung war rar. Darüber hinaus sind Studiengänge privater Anbieter ja aber i.d.R. so zertifiziert und/oder akkreditiert, dass eben der Titel 'Master' verliehen werden darf. Eine große private Hochschule wirbt darüber hinaus mit einer Systemakkreditierung.

Im Zweifelsfall würde ich mal die Studienberatungen der Anbieter darauf ansprechen.