Autor Thema: Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)  (Read 23520 times)

Poggeliese

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Liebe Leute,

theoretisch müsste ich einen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kann mir hier im Forum einer helfen.

In der Schwangerschaft muss man gemäß §7 MuSchG für Untersuchungen freigestellt werden.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich die Untersuchungen außerhalb meiner Arbeitszeit erledigen kann. Ja, kann ich, ist aber nicht immer realisierbar.
Unsere Gleitzeit sagt, ich kann von 6-20 Uhr arbeiten, 9-15 Uhr ist Kernarbeitszeit. Liegt mein Termin nun außerhalb der Kernarbeitszeit, muss ich die Zeit die ich fehlte "nacharbeiten". Liegt der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit muss ich das nicht.

Umgeht man so nicht den §7 MuSchG? Dann ist es ja auch keine Freistellung?
Bei den Mitarbeitern mit fester AZ wird dies anders gehandhabt, was m.E. ein Nachteil für die Mitarbeiterinnen in Gleitzeit ist...

Hat jemand einen Rat?

Spid

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Freistellung kann nur für Zeiten erfolgen, in denen eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht. Das ist bei Gleitzeit nur in der Kernarbeitszeit der Fall. Bei Mitarbeitern mit festen Arbeitszeiten ist das hingegen während der gesamten festgelegten Arbeitszeit der Fall. Der AG handelt korrekt.

Poggeliese

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Aber wo genau finde ich denn solche Festlegungen als "Laie"? Mir wurde vom AG nur das MuSchG übergeben und da finde ich nur §7 und § 23, welcher keine Nachabeitung der AZ erlaubt.
Ich bin jemand, der das gern selber nochmal nachrecherchiert.

Gibt es Urteile dazu?

und Danke für die Auskunft


Spid

  • Gast
Es steht doch explizit in der Norm, die Du selbst angeführt hast, daß es sich um eine Freistellung handelt - und eine Freistellung setzt nunmal die verpflichtung zur Arbeitsleistung voraus.

Poggeliese

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Für mich als Nichtjurist, steht das dort nicht so eindeutig, wie für dich.

(1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.

D.h. im Umkehrschluss, dass man mit der Gleitzeitregelung "schlechter" gestellt ist in der Schwangerschaft.  :(


Spid

  • Gast
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Lars73

  • Gast
Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)

Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.

Poggeliese

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Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)

Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.


Haben wir diesbezüglich nicht, zumindest nicht offiziell. Auf Nachfrage erhält man diese Auskünfte wie oben, aber offiziell niedergeschrieben finde ich nichts. :( :(

Spid

  • Gast
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.

Poggeliese

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Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.

Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.

Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???


Poggeliese

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Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.


BTW habe ich gerade in der Dienstvereinbarung gelesen, dass ich "aus dienstlichen oder aus anderen Gründen davon abweichen will (z. B.  aus Gründen der Gesundheitsfürsorge) hat das bei seinem Dienstvorgesetzten zu beantragen."
Eine Lücke? SPID?

Kaffeetassensucher

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Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?


Du kannst auch 9 Tage lange 5 Minuten früher zur Arbeit kommen und 5 Minuten später gehen als sonst üblich. Oder 10 Minuten früher kommen oder später gehen oder drei Tage 15 Minuten früher kommen und 15 Minuten später gehen oder 90 Tage lang 1 Minute später gehen oder die 1,5 Stunden Minus einfach Minus sein lassen, Tage, an denen Mehrarbeit notwendig ist, wird es noch genug geben.
Das ist halt die Flexibilität, die man in Gleitzeit hat und die ich in keinster Weiser gegen festgelegte Anwesenheitszeiten eintauschen wollen würde, selbst dann nicht, wenn es dann eine bezahlte Freistellung bei Arztterminen gäbe.

Ich kenne es übrigens auch bei festen Anwesenheitszeiten nicht anders als dass diese Mitarbeiter ebenso gehalten sind, notwendige Arzttermine möglichst außerhalb dieser zu legen. Nur falls das nicht möglich ist (weil der Arzt z. B. keinen anderen Termin anbieten kann), gibt es eine bezahlte Freistellung. Er oder sie kann die Zeit ja schlichtweg nicht nacharbeiten.

Spid

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Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.

Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.

Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???

Sie sind aber Privtvergnügen - was hat der AG damit zu tun? Das ist ganz allein Dein persönliches Interesse.

Eine Schlechterstellung findet nicht statt.

Poggeliese

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Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.

MoinMoin

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Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
Juristisch findet sie nicht statt. Gefühlt schon, kann ich verstehen, aber genauso wie Menschen die keine Gleitzeit haben, eben in anderen Lebensbereichen eine gefühlte Schlechterstellung haben.
Und wenn die Menschen ohne Gleitzeit einen Termin ausserhalb der Arbeitszeit bekommen, dann bekommen sie ja ebenfalls keine Stunden "gutgeschrieben".
Insbesondere die die in Teilzeit arbeiten, die sind ja gleich richtig mies dran.
Flexibilität hat eben Vor- und Nachteile