Autor Thema: Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)  (Read 23521 times)

Spid

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Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.

Wo denn? Erhältst Du eine bezahlte Freistellung, wenn Du zu Zeiten, zu denen Du zur Arbeitsleistung verpflichtet bist, einen Arzttermin wahrnehmen mußt? Wenn ja, findet keine Schlechterstellung statt.

Grumbakiechel

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Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen

Poggeliese

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Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen

Danke für den ausführlichen und "konstruktiven" Beitrag ;). Ich kann jedoch an der Terminfindung häufig nicht so viel drehen. Ich gebe mein Bestes, die Termine in meinen Urlaub oder außerhalb zu legen. Es ist nur (leider) nicht immer möglich. Vielleicht wissen Sie das ja auch noch...
Und das ich mich dann erkundige, wie es geregelt wird und ob diese Verfahrensweise korrekt ist, ist mein gutes Recht.
Ich weiß nicht, wie es "früher" geregelt war, demnach würde ich mir da jetzt auch kein Urteil erlauben.

Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.


MoinMoin

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Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.

Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o

oder habe ich da was falsch verstanden?

Poggeliese

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Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.

Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o

oder habe ich da was falsch verstanden?

Mein Kommentar dazu von gestern:

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

MoinMoin

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Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.

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d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Wie gestern schon geschrieben: Musst du nicht. Dir ist es vollkommen freigestellt, wie und über welchen Zeitraum du diese Zeit nacharbeitest, oder ob überhaupt. Du magst dir die Zeiten so eingerichtet haben, wie du sie jetzt hast, aber das Tolle an der Gleitzeit ist: Man kann sie situationsbedingt auch anders und jedes Mal neu einrichten. Ist manchmal nervig, weil die Routine darüber leidet, manchmal eben aber nicht anders zu machen.
Jemand ohne Gleitzeit hat diese Möglichkeit allerdings nicht, der ist darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihm oder ihr die Zeit zugesteht, wenn ein anderweitiger Termin nicht möglich ist.



Poggeliese

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Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Spid

  • Gast
Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.

Es gibt ja auch eine Freistellung - aber nur dann, wenn überhaupt freigestellt werden kann. Dies setzt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung im entsprechenden Zeitraum voraus, die schlicht nicht besteht.

Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Gefühlte Schlechterstellung ist wie Meister der Herzen - ohne Wert.

MoinMoin

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Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
Ja, verstehe ich auch. Aber schlechter gestellt wäre andererseits die Menschen mit fester Arbeitszeit in folgender Situation:
Arzttermin 17:00
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird nicht freigestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche von 9:00 Uhr - 18.45 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), wird freigestellt? Böswillige würden dann sagen: vorgibt an diesem Tage so arbeiten zu wollen....


EDIT:
Un d die Mitarbeiterin die ohne Gleitzeit dann später Ihre Kinder zur Schule bringen will muss auf Teilzeit gehen damit sie erst um 8:30 arbeiten muss?
Wo Licht ist ist auch Schatten.

Texter

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Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o


Das ist doch hier der wichtigste Hinweis für Dich. Was nicht passt, wird passend gemacht...
bis der AG dann auch die Kernzeit aufhebt :)

Keeper83

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Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Darf man denn annehmen, dass du immer, und wirklich immer die dir von dir selber auferlegte Arbeitszeit einhältst und nicht einmal und wirklich ganz bestimmt nie die vom AG angebotene Gleitzeit für andere, die Schwangerschaft nicht betreffende, private Dinge nutzt?

Poggeliese

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@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...



Spid

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Die ja uneingeschränkt gewährt wird...

Kaffeetassensucher

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@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...


Wie Spid schon (mehrmals) ausführte: Dem Begriff "Freistellung" ist die Verpflichtung zu irgendwas, von dem man freigestellt werden kann, immanent. Aber eine solche existiert außerhalb der Kernarbeitszeit nicht, das ist ja gerade der große Vorteil von Gleitzeitregelungen.

Was du möchtest ist am ehesten ein "bezahlter Arztbesuch" - allerdings bezweifle ich, dass sich im MuSchG eine Grundlage hierzu findet.