Wie einige schon ausgeführt haben sind Arzttermine ausserhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu legen. Medizinisch notwendige Arzttermine dürfen, sofern nicht anders möglich, auch während der Arbeitszeit stattfinden.
Wer feste Arbeitszeiten hat (z.B. 7:30 - 16 Uhr) wird für notwendige Untersuchungen sofern diese nicht ausserhalb der Arbeitszeit liegen können (weil der Arzt nur um 13 Uhr einen Termin frei hatte) freigestellt.
Wer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit hat (z.B. Gleitzeit 6:30 - 20 Uhr mit Kernarbeitszeit von 9 - 15 Uhr), bekommt nur eine Zeitgutschrift, wenn der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit liegt.
Wer Gleitzeit hat (wie bei mir 6:30 - 20 Uhr), der bekommt garkeine Zeitgutschrift.
Eine Freistellung bekommt man natürlich nur zu den Zeiten, in denen man Anwesenheitspflicht hat (z.B. Kernarbeitszeit).
In deinem Fall ist die Untersuchung medizinisch notwendig. Aber da dein Termin in der Gleitzeit und nicht in der Kernarbeitszeit liegt, bekommst du natürlich keine Gutschrift, da in der Zeit keine Anwesenheitspflicht durch festgelegte Arbeitszeiten bestand.
Dein Vor- und auch Nachteil ist halt, das du eine Gleitzeit hast.