Du bist auch schlechter gestellt. Das ist jeder mit flexiblen Arbeitszeiten, weil der AG immer sagen kann: Mach das doch in deiner Gleitzeit. Und er hat damit Recht.
Ich habe mir mal durch den Kopf gehen lassen, wie so etwas bei uns aussehen würde.
Unser Gleitzeitrahmen ist von 6:30 Uhr bis 20 Uhr, Kernarbeitszeit haben wir überhaupt nicht.
Normalerweise arbeite ich von 7:20 Uhr bis ca. 16 Uhr.
Angenommen, ich wäre eine Frau, schwanger und müsste zu Vorsorgeuntersuchungen.
Und angenommen, ein Termin wäre dann um 17 Uhr. Könnte ich mich trotz Gleitzeit auf die Pflicht zur Freistellung berufen, könnte ich vom AG also verlangen, dass er mir die Zeit, die ich dort war, sagen wir mal eine Stunde, auf mein Gleitzeitkonto anrechnet. Denn es wäre ja innerhalb unseres Gleitzeitrahmens gewesen und ich hätte auch bis 18 Uhr im Büro sein können, wenn ich nicht zu dem Vorsorgetermin gemusst hätte ...
Vielleicht gebe ich sogar zwei Stunden an, die ich dort war, nachkontrollieren kann das schließlich keiner.
Oder morgens ein Termin um 6:30 Uhr - und schon hätte ich eine Stunde Gleitzeit zusätzlich.
Fair meinen Kollegen gegenüber fände ich das allerdings selber nicht, geschweige denn dem AG gegenüber.
Das Anliegen kann ich, wie gesagt, durchaus verstehen, verstehe aber ebenso, warum die gesetzlichen Regelungen so sind, wie sie sind. Um so mehr freut es mich, wenn mit dem AG in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden wurde.