Sorry jetzt stehe ich total auf dem Schlauch.Rückwirkend war falsch ausgedrücktAber das Elterngeld würde sich anhand der rückliegenden 12 Monate errechnen.Also 11 Monate in EG 9c und 1 Monat in EG 8 weil der Wechsel im Januar stattgefunden hat und Entbindungstermin ist Ende November.
§ 2b Bemessungszeitraum(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person1. im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat,2. während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat [...]