Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Neue Eingruppierung, jetzt schwanger

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MrRossi:
Ja.

Girl88:
Super, vielen Dank :)

Aüg:

--- Zitat von: Girl88 am 11.03.2019 14:10 ---Sorry jetzt stehe ich total auf dem Schlauch.
Rückwirkend war falsch ausgedrückt
Aber das Elterngeld würde sich anhand der rückliegenden 12 Monate errechnen.
Also 11 Monate in EG 9c und 1 Monat in EG 8 weil der Wechsel im Januar stattgefunden hat und Entbindungstermin ist Ende November.

--- End quote ---

Nicht ganz. Wenn Mutterschaftsgeld bezogen wird liegt der Zeitraum früher....also Oktober 18 bis September 19

Schokobon:

--- Zitat von: BEEG ---§ 2b Bemessungszeitraum
(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person

1. im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat,
2. während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat [...]

--- End quote ---




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