Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifergebnis TV-L 2019 bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Spid:
Es gibt keine "vorübergehende Höhergruppierung", es wird lediglich eine Zulage gewährt. Diese berechnet sich so, als wäre man nach §17 Abs. 4 höhergruppiert.
recilo:
Ich hätte eine ähnliche Frage: Ich bin momentan E8/4 und bekomme eine Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zu E9k. Ich bekomme also momentan 4,5% als Zulage gezahlt. Weiß jemand, ob die 4,5% durch die Tarifverhandlungen bleiben oder ob ich den Garantiebetrag von 180Euro bekomme?
Spid:
Ersteres.
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