Autor Thema: Kombination Stufenvorweggewährung und Höhergruppierung  (Read 5293 times)

Florian

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Hallo zusammen,

ich bin derzeit in E10 Stufe 3 (TV-L) eingruppiert und soll eine Höhergruppierung nach E11 bekommen. Gleichzeitig wäre es möglich, demnächst eine Stufenvorweggewährung (E 10/4) zu erhalten. Gerne würde ich zunächst die Stufenvorweggewährung abwarten, um dann bei der Höhergruppierung in E11/4 und nicht E11/3 zu landen.
Ist diese Kombination rechtlich möglich?


Spid

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Eine Vorweggewährung von Stufen führt nicht in die höhere Stufe, sondern ist vielmehr eine Zulage, die auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung keinen Einfluss hat.

MoinMoin

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Spid geht davon aus, dass du nach §16Abs5 eine Zulage erhältst.
Falls du jedoch eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund von überdurchschnittlicher Leistung nach §17 meinst, dann sieht es anders aus.

Spid

  • Gast
Spid geht von einer Vorweggewährung aus, weil die Sachverhaltsschilderung von Vorweggewährung spricht. Würde in der Sachverhaltsschilderung Stufenlaufzeitverkürzung stehen, wäre Spid von Stufenlaufzeitverkürzung ausgegangen.

marco.berlin

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@Florian... aus welchem Grund soll es denn die Vorweggewährung geben und was heißt „demnächst“? Auch hier, vielleicht mal mit dem Vorgesetzten sprechen?

MoinMoin

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Spid geht von einer Vorweggewährung aus, weil die Sachverhaltsschilderung von Vorweggewährung spricht. Würde in der Sachverhaltsschilderung Stufenlaufzeitverkürzung stehen, wäre Spid von Stufenlaufzeitverkürzung ausgegangen.
Das weißt DU (und ich), aber nicht unbedingt ein Unbedarfter im Tarifsystem bzw. im Forum.
Leider hast du oftmals ein (willendlich?) Problem damit, dass Sachverhaltsschilderungen nicht präzise, bzw. in den Begrifflichkeiten inkorrekt sind.