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Kombination Stufenvorweggewährung und Höhergruppierung

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Florian:
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in E10 Stufe 3 (TV-L) eingruppiert und soll eine Höhergruppierung nach E11 bekommen. Gleichzeitig wäre es möglich, demnächst eine Stufenvorweggewährung (E 10/4) zu erhalten. Gerne würde ich zunächst die Stufenvorweggewährung abwarten, um dann bei der Höhergruppierung in E11/4 und nicht E11/3 zu landen.
Ist diese Kombination rechtlich möglich?

Spid:
Eine Vorweggewährung von Stufen führt nicht in die höhere Stufe, sondern ist vielmehr eine Zulage, die auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung keinen Einfluss hat.

MoinMoin:
Spid geht davon aus, dass du nach §16Abs5 eine Zulage erhältst.
Falls du jedoch eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund von überdurchschnittlicher Leistung nach §17 meinst, dann sieht es anders aus.

Spid:
Spid geht von einer Vorweggewährung aus, weil die Sachverhaltsschilderung von Vorweggewährung spricht. Würde in der Sachverhaltsschilderung Stufenlaufzeitverkürzung stehen, wäre Spid von Stufenlaufzeitverkürzung ausgegangen.

marco.berlin:
@Florian... aus welchem Grund soll es denn die Vorweggewährung geben und was heißt „demnächst“? Auch hier, vielleicht mal mit dem Vorgesetzten sprechen?

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