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Ausgleichszulage & Stufenaufstieg

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nichts_tun:
Die Frage ist, auf welcher Grundlage die Ausgleichszulage fußt. Danach richtet sich die Berechnung.

Da mir eine entsprechende tarifliche Regelung nicht bekannt ist (ich nehme an, dass § 16 Abs. 5 TV-L nicht einschlägig ist), ist die Zulage seitens des AGs außertariflich zu vereinbaren und die Berechnung derselben steht insoweit in dessen Ermessen. Vermutlich wird eine analoge Anwendung von beamtenrechtlichen Regelungen - sofern solche vorhanden sind - genutzt.

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