Autor Thema: Ausgleichszulage & Stufenaufstieg  (Read 6033 times)

DVöT

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Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« am: 11.03.2019 21:12 »
Hallo liebes Forum,

folgende Sachlage:

Ich erwarte einen Stufenaufstieg zum 01.04.19 von jetzt E9a3 auf dann E9a4.

Seit 01.04.16 erhalte ich zusätzlich eine Ausgleichszulage.

Diese Ausgleichszulage wird laut AG zum 01.04.19 wegfallen.

Laut einer Änderungsvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag von 2016 heißt es:

"Der Beschäftigte erhält zusätzlich ab dem 01.04.2016 eine aufrechenbare Ausgleichszulage in Höhe von XXX Euro (brutto) monatlich. Der Abbau der Zulage entfällt bei Höhergruppierung und/oder Stufensteigerung in voller Höhe des Mehrbetrages."

Frage:

Behalte ich o.g. Ausgleichszulage bei Stufenaufstieg zum 01.04.19 oder hat diese tatsächlich wegzufallen wie es mir die Vertretung meiner Personalreferentin sagte?

Spid

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Antw:Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 12.03.2019 05:42 »
Es wurde offenkundig vereinbart, daß Höhergruppierungen und Stufenaufstiege nicht auf die Zulage anrechnen.

DVöT

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Antw:Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 13.03.2019 18:37 »
Danke @ Spid.

Also mit anderen Worten: Die Zulage sollte, laut der Vereinbarung von 2016, nach dem Stufenaufstieg zum 01.04.19 erhalten bleiben.

Denn das ist was auch ich darunter verstehe.

Denn es heißt ja "Der Abbau (die Herabsetzung, Senkung) der Zulage entfällt..." und nicht "Die Zulage entfällt...".

Nächste Woche ist meine für mich zuständige Personalreferentin wieder im Haus, dann versuche ich das mal zu klären.

nichts_tun

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Antw:Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 13.03.2019 19:21 »
Wird die Zulage anderweitig aufgerechnet?


tjot

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Antw:Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 29.03.2019 12:45 »
Hallo,
es ist ja mal schön jemanden zu finden, der eine Ausgleichszulage erhält ;D!!
Ich bin vor 3 Jahren vom Bund zum Land Berlin gewechselt; vor einem Jahr habe  ich den Antrag auf Ausgleichszulage gestellt, bisher ohne Berechnungsergebnis. Dass ich sie bekomme, weiß ich schon. Im Netz finde ich nirgends ein Berechnungsbeispiel.
@DVöT: Kannst Du mir in etwa sagen, wie diese Zulage bei Dir berechnet wurde? Welches Gehalt zählt, das letzte, das ich beim Bund hatte oder geht in die Berechnung auch jede Erhöhung beim alten Dienstherrn mit ein?
Danke schon mal.

nichts_tun

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Antw:Ausgleichszulage & Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 29.03.2019 21:04 »
Die Frage ist, auf welcher Grundlage die Ausgleichszulage fußt. Danach richtet sich die Berechnung.

Da mir eine entsprechende tarifliche Regelung nicht bekannt ist (ich nehme an, dass § 16 Abs. 5 TV-L nicht einschlägig ist), ist die Zulage seitens des AGs außertariflich zu vereinbaren und die Berechnung derselben steht insoweit in dessen Ermessen. Vermutlich wird eine analoge Anwendung von beamtenrechtlichen Regelungen - sofern solche vorhanden sind - genutzt.