Autor Thema: ITler: Was muss sich an der EGO Ändern aka Was ist Mist am aktuellen Abschluß?  (Read 83674 times)

MrRossi

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Ist das Gehalt nicht einfach der Gegenwert für die Arbeitsleistung? Der Aspekt "Da muss jemand ja noch seine Ausbildungskosten zurückzahlen" dürfte auf AG-Seite nirgends eine Rolle spielen. Im Zweifel spiegelt sich das höhere Qualifikationsniveau ja schon in der Vergütung wieder.
Vollkommen richtig,
AG zahlt das was er muss um seine Ware Mensch zu bekommen.
Waren Mensch mit Studium bietet sich nach seiner längeren Ausbilung nicht für den Preis einer Ware Mensch mit Ausbildung an, weil sich ansonsten die Investition nicht rechnen.
Ausbildungskosten spielen nicht unmittelbar eine Rolle für den AG.

Den Rest darf sich jeder selber denken.

Und wenn man sieht, dass der E13er nur 220€mehr bekommt, dann ist es eigentlich ein schlechtes Geschäft für die Studierten.
(Bafög sind schon mal die ersten 115€, die da bei mir weggingen).
Da sollten jeder mal seinen Vermögensvorsprung ausrechnen, bevor er denn so neidisch auf die unfähigen Studierten gucken.
Eine Milchmädchenrechnung wäre: 5 Jahre Ex Lohn ./. Bafög  geteilt durch 105 ergibt Break Even Point. (Unverzinst)  8)

In der Tat eine Milchmädchenrechnung, da die Kosten der Qualifikationen, um eine E11 zu erreichen, dagegen zu halten wäre, da sich in der Regel das Studium nicht an eine andere Aufstiegsfortbildung oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen anschließt.

Bastel

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Und wovon bezahlt der E13 seine Ausbildungsschulden ab?
Was meinst Du wer die Ausbildungsschulden derer bezahlt, die Meister, Techniker oder Fachwirt gemacht haben?
Gerade der Meister wird ja im Vergleich der Kosten garnicht honoriert.

Durch diverse Förderprogramme/Meisterbafög  sinken die Kosten je nach dem auf Taschengeld Niveau. Für einen Master, gerade nebenberuflich schaut’s nicht so rosig aus...

MoinMoin

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In der Tat eine Milchmädchenrechnung, da die Kosten der Qualifikationen, um eine E11 zu erreichen, dagegen zu halten wäre,
Interessant in der Tat. Welche wären denn das?
EDIT:
Nur zur Erinnerung es geht hier um MINT Beruf (insbesondere IT war ja der aufhänger) und deren Teil der EGO.
« Last Edit: 03.04.2019 19:31 von MoinMoin »

Fingernagel

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ihr vergleicht E11 als zweithöchste Klasse nach einem Bachelor mit E13, der Anfangsklasse nach Master...
ist immer alles relativ. hat man direkt mit E11 angefangen nach dem bachelor? fange ich mit E13 an oder direkt E14, wo lande ich nach 5-15 jahren?

ich mache jetzt nebenberuflich auch bald einen master aus eigener kasse. noch nicht ganz klar, wo und was. arbeitszeit dafür muss ich nicht reduzieren, also kein verdienstausfall, ist ja öd ;) zeit mal 100% sinnvoll nutzen. kostet dann halt mind. 9k. bisschen ersparnis, rest kredit über 2 jahre des studiums. beschweren sich doch immer so viele über langeweile...

stellen gibts danach einige. bin ja schon drin und sehe immer die ganzen ausschreibungen. 50% E13, 45% E14, Rest höher... hab noch 30 jahre vor mir, mache jetzt nicht meinen master um die in E13 hängen zu bleiben.

MrRossi

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In der Tat eine Milchmädchenrechnung, da die Kosten der Qualifikationen, um eine E11 zu erreichen, dagegen zu halten wäre,
Interessant in der Tat. Welche wären denn das?
EDIT:
Nur zur Erinnerung es geht hier um MINT Beruf (insbesondere IT war ja der aufhänger) und deren Teil der EGO.
OK, dachte das Lehrgänge in dem Bereich auch etwas kosten würden um das notwendige, breite und tiefe Fachwissen zu erlangen. Lag da wohl falsch.

MrRossi

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Und wovon bezahlt der E13 seine Ausbildungsschulden ab?
Was meinst Du wer die Ausbildungsschulden derer bezahlt, die Meister, Techniker oder Fachwirt gemacht haben?
Gerade der Meister wird ja im Vergleich der Kosten garnicht honoriert.

Durch diverse Förderprogramme/Meisterbafög  sinken die Kosten je nach dem auf Taschengeld Niveau. Für einen Master, gerade nebenberuflich schaut’s nicht so rosig aus...
Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.

TheITGuy

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ihr vergleicht E11 als zweithöchste Klasse nach einem Bachelor mit E13, der Anfangsklasse nach Master...
ist immer alles relativ.

In der Entgelt-Ordnung Bund hat man für die Beschäftigten der IT übrigens die E13 der Gruppe "entsprechend GD" zugeordnert, braucht also nur Bachelor. Dort beginnt der Master-Block erst bei E14.

An der Stelle zeigt sich dann aber auch, dass punktuelle Änderungen wenig bringen, wenn das im Gesamtgebilde anders definiert wurde. Der finanzielle Unterschied zwischen E12 und E13 ist so gering für die gestiegenen Anforderungen, dass es kaum interessant ist, diesen Wechsel zu machen. Man hätte das vielleicht mit einer Aufsplittung in E13a und E13b analog zur E9 erreichen können, hat aber leider darauf verzichtet.

MoinMoin

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ihr vergleicht E11 als zweithöchste Klasse nach einem Bachelor mit E13, der Anfangsklasse nach Master...
Gerne können wir auch Einstieg E8 als FI Progger Vergleichen mit E13er, auch da braucht es mehr als eine Dekade im Berufsleben bis der Einkommensverlust durch die Ausbildung aufgeholt wird, aber dann geht die Post ab  8).
Nur sehen dieses die E8er nicht und finden es pauschal ungerecht, das die da oben mehr verdienen, obwohl die ja nicht mehr können.

MoinMoin

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Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.

MoinMoin

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In der Tat eine Milchmädchenrechnung, da die Kosten der Qualifikationen, um eine E11 zu erreichen, dagegen zu halten wäre,
Interessant in der Tat. Welche wären denn das?
EDIT:
Nur zur Erinnerung es geht hier um MINT Beruf (insbesondere IT war ja der aufhänger) und deren Teil der EGO.
OK, dachte das Lehrgänge in dem Bereich auch etwas kosten würden um das notwendige, breite und tiefe Fachwissen zu erlangen. Lag da wohl falsch.
Ja, da liegst du falsch. Natürlich gibt es Kurs, die man natürlich aus privater Tasche zahlen kann (oder der AG zahlt) aber die sind nicht zwingend notwendig für die Tarifliche Einordnung.

MoinMoin

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ihr vergleicht E11 als zweithöchste Klasse nach einem Bachelor mit E13, der Anfangsklasse nach Master...
ist immer alles relativ.

In der Entgelt-Ordnung Bund hat man für die Beschäftigten der IT übrigens die E13 der Gruppe "entsprechend GD" zugeordnert, braucht also nur Bachelor. Dort beginnt der Master-Block erst bei E14.
Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.

somit gilt für Dipl Inf Tätigkeiten der allgemeine Teil:

Entgeltgruppe 13: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Zitat
An der Stelle zeigt sich dann aber auch, dass punktuelle Änderungen wenig bringen, wenn das im Gesamtgebilde anders definiert wurde. Der finanzielle Unterschied zwischen E12 und E13 ist so gering für die gestiegenen Anforderungen, dass es kaum interessant ist, diesen Wechsel zu machen. Man hätte das vielleicht mit einer Aufsplittung in E13a und E13b analog zur E9 erreichen können, hat aber leider darauf verzichtet.
Und ja zwischen e12 und 13 ist der Sprung ein Witz

TheITGuy

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Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.

E13 ist im Abschnitt III Nr. 24. als Aufbaufstufe der E10 bzw. E12 definiert, allerdings mit anderen Tätigkeitsmerkmalen als im allgemeinen Teil. Mir ist bewusst, dass man faktisch einfach alles eine Gruppe hochgeschoben hat und das echte "wissenschaftliche Arbeiten" somit in der Tarifsprache erst bei E14 beginnt. Du als Programmierer kannst aber sicher am besten beurteilen, wie fließend die Grenze zwischen "Wissenschaft" und "Handwerk" in Deiner Tätigkeit ist, besonders weil in der IT ja auch Prozesse benutzt werden (ITIL, Cobit, SCRUM, etc.), die manchmal nur schwer in Linienstruktur und starrem Tarifrecht abbildbar sind.

Der wichtige Teil ist aber, dass es mehr Spielraum für Tätigkeiten im Bereich E12 / E13 gibt. Im Gegensatz zum Allgemeinen Teil der EntGO muss ich nicht zwingend wissenschaftliches Arbeiten belegen, um eine E13 zu bekommen und habe danach bei der Bewerberauswahl auch mehr Möglichkeiten.

Mit der Einschränkung, dass Leitungsstellen von IT-Leuten eigentlich nur noch nach max. E13 eingruppiert werden können. Mit ein wenig Einfallsreichtum findet sich da aber auch eine Möglichkeit.

Na ja, in der Theorie zumindest.  Wie das in der Praxis unserer Verwaltung gelebt wurde, war in der Anfangsphase zu sehen.

Erst wurde die Entgelt-Ordnung ignoriert und für E13 stur ein Master verlangt. Dann sollte es plötzlich für IT-Leute keine Stellen höher E13 mehr geben, weil die nicht im Abschnitt III geregelt sind (ist natürlich unsinn, für E14 u.h. gilt dann halt der Allgemeine Teil). Wir als ITler haben dann unserem Personalreferat die Entgelt-Ordnung erklärt.


MoinMoin

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Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.

E13 ist im Abschnitt III Nr. 24. als Aufbaufstufe der E10 bzw. E12 definiert, allerdings mit anderen Tätigkeitsmerkmalen als im allgemeinen Teil. Mir ist bewusst, dass man faktisch einfach alles eine Gruppe hochgeschoben hat und das echte "wissenschaftliche Arbeiten" somit in der Tarifsprache erst bei E14 beginnt. Du als Programmierer kannst aber sicher am besten beurteilen, wie fließend die Grenze zwischen "Wissenschaft" und "Handwerk" in Deiner Tätigkeit ist, besonders weil in der IT ja auch Prozesse benutzt werden (ITIL, Cobit, SCRUM, etc.), die manchmal nur schwer in Linienstruktur und starrem Tarifrecht abbildbar sind.
Nein nein.
Die Tätigkeiten eines Dipom (Master) Informatikers sind in 24 nicht aufgeführt, daher gilt dafür der allg. Teil. und der fängt bei E13 an!

Das gute an der VKA EGO (die ja bald auch für TV-L gilt) ist, dass eben eine FI ler durch seine Tätiigkeiten auch eine E13 bekommen kann! Finde ich super, dass da keine so starke Hürde wie der sonstige Beschäftigte mehr ist.
(BTW: Und ich bin kein Programmierer, dass habe ich in meinem Studium nicht wirklich gelernt, dass überlasse ich denen die es gelernt haben und besser können, den FIlern.)
Zitat
Der wichtige Teil ist aber, dass es mehr Spielraum für Tätigkeiten im Bereich E12 / E13 gibt. Im Gegensatz zum Allgemeinen Teil der EntGO muss ich nicht zwingend wissenschaftliches Arbeiten belegen, um eine E13 zu bekommen und habe danach bei der Bewerberauswahl auch mehr Möglichkeiten.
Ich könnte reihern wie Gott. Manno o mann. Jemand der eine Tätigkeiten ausübt für die eine wiss. Hochschulstudium notwendig ist muss doch keine wissenschaftliche Tätigkeiten machen!!! Das steht da nirgends und wird überall behauptet und wird dadurch nicht richtig (nicht persönlich nehmen ITGuy, das schlimme ist, dass ich eben solche Aussagen von Pesonal"fachleuten" höre).
Dort steht: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Übersetzt heißt das: Diplom Informatiker die Diplom Informatiker Kram machen und dass ist nicht zwingend mit wissenschaftliches Arbeiten gleichzusetzen.
Da steht ebenfalls: Diplom Ingenieur, der Dipl. Ing Dinge macht. Oder Diplom Mathematiker der Versicherungsmathematik macht. .....
Zitat
Mit der Einschränkung, dass Leitungsstellen von IT-Leuten eigentlich nur noch nach max. E13 eingruppiert werden können. Mit ein wenig Einfallsreichtum findet sich da aber auch eine Möglichkeit.
Ja, indem sie E13er beaufsichtigen sind sie E14.

Zitat
Erst wurde die Entgelt-Ordnung ignoriert und für E13 stur ein Master verlangt. Dann sollte es plötzlich für IT-Leute keine Stellen höher E13 mehr geben, weil die nicht im Abschnitt III geregelt sind (ist natürlich unsinn, für E14 u.h. gilt dann halt der Allgemeine Teil). Wir als ITler haben dann unserem Personalreferat die Entgelt-Ordnung erklärt.
s.o.
Ja da hilft nur deren Arbeit machen und im Zweifel klagen. Gegen die Dummheit einiger Personaler ist leider nur ein Gericht oder die konkrete Abwanderungsdrohung gewachsen.

Bastel

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Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.

Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.

Feidl

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Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.

Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.
Und die Rabatte werden auf den vollen Darlehensbetrag angerechnet (Hälfte der Summe der bekommenen Bafögzahlungen), gleichzeitig gilt aber die max. 10.000€ Grenze. Die Rabatte bringen also oft gar nix, da man mit Rabatt noch über 10.000€ liegt.