Hallo werte Forenschreiber,
bei Teilzeitarbeit, verteilt auf weniger als 5 Arbeitstage, reduziert sich gemäß § 26 Abs. 1 Satz 4 TV-L der Jahresurlaub entsprechend:
beispielsweise Teilzeit 60 % verteilt auf 3 Arbeitstage, die anderen beiden frei, ergibt auch eine Reduzierung des Urlaubsanspruchs auf 60 % (-> 18 Tage p. a.).
Verhält sich dies bei Teilzeit während der Elternzeit identisch? Oder gibt es für diese besondere Form der Teilzeit eine Ausnahme? Ich konnte dafür im TV-L keine Ausnahme finden, also gehe ich erst einmal davon aus, dass dies identisch gehandhabt wird. Wollte mich aber nochmal absichern, ob andere da mehr wissen.
Vielen Dank!