Autor Thema: Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG  (Read 5831 times)

Aensch

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Hallo, darf die Personalabteilung/ der Dienststellenleiter eine Änderung der Stellenbeschreibung vornehmen ohne den AN, der diese Stelle aktuell besetzt, und den Personalrat darüber zu informieren?

Da ich recht unerfahren auf dem Gebiet bin, freue ich mich auch über Tipps jeglicher Art, wo ich dazu etwas nachlesen kann. Vielen Dank schon mal!

MoinMoin

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #1 am: 12.03.2019 13:16 »
Wenn es keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung hat, Ja.
Bzw. wenn er deine Stellenbeschreibung ändert, aber dir keine neuen anderen Tätigkeiten überträgt ebenfalls.
Stellenbeschreibungen sind ja schliesslich für einen Tarifbeschäftigten irrelevant.

Aensch

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #2 am: 12.03.2019 13:44 »
Danke! Es wurde ein Tätigkeitsbereich hinzugefügt, den der AN vertretungshalber bereits übernommen hatte. Geht das dann trotzdem ohne Info an den AN?

Spid

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #3 am: 12.03.2019 13:50 »
Da Stellen und deren Beschreibungen tariflich unbeachtlich sind, sehe ich nicht, warum er derlei nicht können sollte. Es hat ja schließlich keinerlei Auswirkungen auf den TB.

Aensch

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #4 am: 12.03.2019 13:54 »
Es hat doch dann Auswirkungen, wenn der neue Tätigkeitsbereich eine andere Eingruppierung erfordert, oder? Ob das so ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Nur mal so grundsätzlich.

Spid

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #5 am: 12.03.2019 13:56 »
Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit hat u.U. die beschriebene Auswirkung. Stellen und deren Beschreibung sind hingegen tariflich völlig unbeachtlich.

TheITGuy

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #6 am: 12.03.2019 14:47 »
Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit hat u.U. die beschriebene Auswirkung. Stellen und deren Beschreibung sind hingegen tariflich völlig unbeachtlich.

So die Theorie. In unserer Praxis interessiert man sich nur für die Beschreibung auf dem Papier und niemand fragt nach den tatsächlichen Tätigkeiten.

Spid

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #7 am: 12.03.2019 14:51 »
Von den tatsächlichen Tätigkeiten war nie die Rede. Maßgeblich für die Eingruppierung ist - wie bereits ausgeführt - die auszuübende Tätigkeit. Unmaßgeblich dafür sind hingegen Stellen und deren Beschreibung.

TheITGuy

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #8 am: 12.03.2019 14:57 »
Ja, und die "auszuübende" Tätigkeit steht in der Praxis wo? In der Beschreibung!

Theorie: auszuübende Tätigkeit = ausgeübte Tätigkeit = Geld

Praxis (auszuübende Tätigkeit = Stellenbeschreibung = Geld) != ausgeübte Tätigkeit.

MoinMoin

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #9 am: 12.03.2019 14:59 »
So die Theorie. In unserer Praxis interessiert man sich nur für die Beschreibung auf dem Papier und niemand fragt nach den tatsächlichen Tätigkeiten.
Tja, ist schon ärgerlich wenn man ein niemand ist.
Warum fragst du nicht danach? Bzw. Fragst du deine Personalstelle was deine auszuübenden Tätigkeiten sind?
(Wenn es denn von Interesse ist, und nicht jeder das macht wozu er Bock hat.)
Edit
Praxis (auszuübende Tätigkeit = Stellenbeschreibung = Geld) != ausgeübte Tätigkeit.
Gut wenn links eine höhere EG als rechts rauskommt, egal wenn EG gleich , schlecht und selber Schuld (s.o.) wenn rechts eine höhere EG rauskommt. Kann man Verwaltungstechnisch durch Stumpfe Verwaltungsnerverei erledigen.
(Sofern man nicht bereit ist für weniger Geld zu arbeiten als einem Zusteht.)

Spid

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
« Antwort #10 am: 12.03.2019 15:03 »
In der Beschreibung von was? Stellen? Die sind unbeachtlich - und von einer Tätigkeitsbeschreibung-
/-darstellung war bislang nicht die Rede. Und wer anderes tut als ihm seitens des AG (und nicht irrelevantem subalternen Führungspersonals) aufgetragen ist, ist nicht nur selbst schuld, sondern begeht einen abmahnwürdigen Tatbestand.