Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung der Stellenbeschreibung durch den AG
Aensch:
Hallo, darf die Personalabteilung/ der Dienststellenleiter eine Änderung der Stellenbeschreibung vornehmen ohne den AN, der diese Stelle aktuell besetzt, und den Personalrat darüber zu informieren?
Da ich recht unerfahren auf dem Gebiet bin, freue ich mich auch über Tipps jeglicher Art, wo ich dazu etwas nachlesen kann. Vielen Dank schon mal!
MoinMoin:
Wenn es keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung hat, Ja.
Bzw. wenn er deine Stellenbeschreibung ändert, aber dir keine neuen anderen Tätigkeiten überträgt ebenfalls.
Stellenbeschreibungen sind ja schliesslich für einen Tarifbeschäftigten irrelevant.
Aensch:
Danke! Es wurde ein Tätigkeitsbereich hinzugefügt, den der AN vertretungshalber bereits übernommen hatte. Geht das dann trotzdem ohne Info an den AN?
Spid:
Da Stellen und deren Beschreibungen tariflich unbeachtlich sind, sehe ich nicht, warum er derlei nicht können sollte. Es hat ja schließlich keinerlei Auswirkungen auf den TB.
Aensch:
Es hat doch dann Auswirkungen, wenn der neue Tätigkeitsbereich eine andere Eingruppierung erfordert, oder? Ob das so ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Nur mal so grundsätzlich.
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