Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss

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Username2000:
Hallo,

man liest immer wieder, dass man mit Bachelor maximal bis E12 aufsteigen kann. Spielt das denn wirklich eine Rolle? Ich dachte immer, dass die Stelle bewertet wird und wenn die Person xy bspw. "nur" eine abgeschlossene Ausbildung mit mittlerer Reife besitzt aber dennoch die Fähigkeiten (zb Fachkenntnisse etc.) für die Stelle in der E12 oder E13 besitzt, dann trotzdem dort eingruppiert werden kann. Stimmt das?

Andersrum ist es doch genauso... ein Prof. Dr. xy kann auch eine E4 Stelle erhalten wenn die Stellenbeschreibung nichts anderes vorsieht.

Bitte um Aufklärung ;)

Gruß

Spid:
Fehlende Voraussetzungen in der Person führen ggfs. zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

MoinMoin:
Wenn du auszuübendene Tätigkeiten hast (z.B. die eines E15er postens) du aber nur Hauptschule hast, dann erhälst du E14 als Entgelt.
Manchmal ist es aber möglich, dass man dich als sonstiger Beschäftigter ansieht und die Entgeltordnung dieses auch vorsieht, dann erhält man auch das volle Entgelt.

Fazit: Aufsteigen können kann man auch als Bsc in mehr als E12 , Personaler können sich jedoch selten überwinden so etwas zu machen.

stratosonic:
Guten Morgen,

bei fehlender persönlicher Voraussetzung erfolgt die Eingruppierung ja in die nächstniedrigere EG, bei EG 10 z.B. in die EG 9c. Besteht in so einem Fall denn Anspruch auf eine Zulage zum Unterschiedsbetrag von EG 9c zu EG 10? Danke.

Spid:
Nein.

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