Autor Thema: Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss  (Read 5913 times)

Username2000

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Hallo,

man liest immer wieder, dass man mit Bachelor maximal bis E12 aufsteigen kann. Spielt das denn wirklich eine Rolle? Ich dachte immer, dass die Stelle bewertet wird und wenn die Person xy bspw. "nur" eine abgeschlossene Ausbildung mit mittlerer Reife besitzt aber dennoch die Fähigkeiten (zb Fachkenntnisse etc.) für die Stelle in der E12 oder E13 besitzt, dann trotzdem dort eingruppiert werden kann. Stimmt das?

Andersrum ist es doch genauso... ein Prof. Dr. xy kann auch eine E4 Stelle erhalten wenn die Stellenbeschreibung nichts anderes vorsieht.

Bitte um Aufklärung ;)

Gruß

Spid

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #1 am: 12.03.2019 15:43 »
Fehlende Voraussetzungen in der Person führen ggfs. zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #2 am: 12.03.2019 15:52 »
Wenn du auszuübendene Tätigkeiten hast (z.B. die eines E15er postens) du aber nur Hauptschule hast, dann erhälst du E14 als Entgelt.
Manchmal ist es aber möglich, dass man dich als sonstiger Beschäftigter ansieht und die Entgeltordnung dieses auch vorsieht, dann erhält man auch das volle Entgelt.

Fazit: Aufsteigen können kann man auch als Bsc in mehr als E12 , Personaler können sich jedoch selten überwinden so etwas zu machen.

stratosonic

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #3 am: 13.03.2019 08:59 »
Guten Morgen,

bei fehlender persönlicher Voraussetzung erfolgt die Eingruppierung ja in die nächstniedrigere EG, bei EG 10 z.B. in die EG 9c. Besteht in so einem Fall denn Anspruch auf eine Zulage zum Unterschiedsbetrag von EG 9c zu EG 10? Danke.

Spid

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #4 am: 13.03.2019 09:01 »
Nein.

Username2000

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #5 am: 13.03.2019 14:11 »
Voraussetzung für die Abstufung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist aber, dass die persönlichen Voraussetzungen in der Stellenbeschreibung genannt werden oder?
Wenn z. B. nichts von Studium xy in der Anzeige steht und die Stelle mit bspw. E13 ausgeschrieben ist, dann könnte auch ein Hauptschulabsolvent diese Vergütung bekommen. Richtig?

Spid

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #6 am: 13.03.2019 14:13 »
Nein, Voraussetzung ist, daß die Voraussetzung in der Person im entsprechenden Tätigkeitsmerkmal genannt ist. Stellen und deren Beschreibung sind hingegen tariflich unbeachtlich.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung abhängig vom Bildungsabschluss
« Antwort #7 am: 13.03.2019 16:18 »
Voraussetzung für die Abstufung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist aber, dass die persönlichen Voraussetzungen in der Stellenbeschreibung genannt werden oder?
Wenn z. B. nichts von Studium xy in der Anzeige steht und die Stelle mit bspw. E13 ausgeschrieben ist, dann könnte auch ein Hauptschulabsolvent diese Vergütung bekommen. Richtig?
Jein:
Wenn in der Stellenausschreibung es als Voraussetzung verlangt wird, dann kann der Hauptschüler bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Wenn in der Stellenausschreibung es als Voraussetzung nur geünscht wird, dann kann der Hauptschüler bei der Auswahl sehr wohl berücksichtigt werden und er kann den Posten auch bekommen.
Wenn allerdings die EGO bei der Tätigkeit ein Studium verlangt, dann bekommt er eine EG weniger bezahlt.