Autor Thema: Eingruppierung Amtsvormund  (Read 13918 times)

Falke007

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Eingruppierung Amtsvormund
« am: 12.03.2019 15:39 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen,

ich bin seit einigen Jahren Amtsvormund und komme auf Fortbildungen gelegentlich mit anderen Vormündern zusammen. Mitunter geht es dort um die Vergütung.
Dabei stelle ich fest, dass es von den Eingruppierungen zwischen S12 - S17 alles gibt.
Müssten diese nicht einheitlich sein? Zumindest in den Ländern, aber nach meiner Idee auch bundesweit?

Ist eventuell sogar schon mal jemand gegen seine Eingruppierung beim Arbeitsgericht vorgegangen?

Zumindest S14 müsste bei der Tätigkeitsbeschreibung von
"In die Entgeltgruppe S 14 werden staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit, die Entscheidungen gegen eine Gefährdung des Kindeswohls treffen und die mit dem Familiengericht und Vormundschaftsgericht zusammenarbeiten und entsprechende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben, die zur zwangsweisen Unterbringung von psychisch gestörten bzw. psychisch kranken Personen nötig sind, eingestellt." möglich sein?

Gruß

Spid

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #1 am: 12.03.2019 15:49 »
Eingruppierungen sind nicht möglich, sie sind stets zwingend, da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Sofern das entsprechende Tätigkeitsmerkmal einschl. Voraussetzungen in der Person erfüllt ist, ist man entsprechend eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht.

Falke007

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #2 am: 12.03.2019 15:57 »
Die Tätigkeitsmerkmale werden sich ja nur geringfügig (wenn überhaupt) unterscheiden. Da erscheint mir die Spanne von S12 bis S17 schon sehr breit.

Eine allgemeine Rechtssprechung gibt es vermutlich aber auch nicht?
Ich habe zumindest keine gefunden.

Spid

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #3 am: 12.03.2019 15:59 »
Die Tätigkeitsmerkmale sind jene, welche in der EGO festgelegt sind. Sie unterscheiden sich untereinander erheblich.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #4 am: 12.03.2019 16:00 »
Die Tätigkeitsmerkmale werden sich ja nur geringfügig (wenn überhaupt) unterscheiden.
Auch die Zeitanteile?

Falke007

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #5 am: 12.03.2019 16:06 »
Die Tätigkeitsmerkmale werden sich ja nur geringfügig (wenn überhaupt) unterscheiden.
Auch die Zeitanteile?

Davon gehe ich aus. Das wäre ja aber auch eher die Stufenunterteilung.

@Spid: EGO heißt?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #6 am: 12.03.2019 16:15 »
EGO=Entgeltordnung
Das ist das Stück Papier welches regelt in welcher S12-S17 du bist.
Und da spielen die Zeitanteil der Arbeitsvorgänge durchaus mal eine Rolle

Spid

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #7 am: 12.03.2019 16:20 »
Die Stufen der Entgelttabelle haben mit Zeitanteilen nichts zu tun.

Falke007

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #8 am: 12.03.2019 16:23 »
Okay, da stand ich auf dem Schlauch.
Das es in der Arbeit an sich Unterschiede (durch Teamleitung etc.) stimmt natürlich.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass unser Nachbarlandkreis komplett S14 bekommt, während wir alle S12 bekommen. Das erschließt sich mir nicht und kommt mit auch nicht logisch vor.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #9 am: 13.03.2019 19:21 »
Bei uns werden Amtsvormünder nach EG 9c vergütet.

Hain

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #10 am: 14.03.2019 13:59 »
Moin,
Okay, da stand ich auf dem Schlauch.
Das es in der Arbeit an sich Unterschiede (durch Teamleitung etc.) stimmt natürlich.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass unser Nachbarlandkreis komplett S14 bekommt, während wir alle S12 bekommen. Das erschließt sich mir nicht und kommt mit auch nicht logisch vor.
die Frage ist, ob die von Dir dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten den beschriebenen Tätigkeitsmerkmale der S 14 zuzuordnen sind. In diesem Fall: Gehören zB insbesondere Inobhutnahmen zu Deinen Tätigkeiten? Dies ist bei Jugendhilfeträgern durchaus verschieden geregelt.

Grüße
Hain

Falke007

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #11 am: 19.03.2019 11:04 »
Moin,
Okay, da stand ich auf dem Schlauch.
Das es in der Arbeit an sich Unterschiede (durch Teamleitung etc.) stimmt natürlich.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass unser Nachbarlandkreis komplett S14 bekommt, während wir alle S12 bekommen. Das erschließt sich mir nicht und kommt mit auch nicht logisch vor.
die Frage ist, ob die von Dir dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten den beschriebenen Tätigkeitsmerkmale der S 14 zuzuordnen sind. In diesem Fall: Gehören zB insbesondere Inobhutnahmen zu Deinen Tätigkeiten? Dies ist bei Jugendhilfeträgern durchaus verschieden geregelt.

Grüße
Hain

Inobhutnahmen zwar nicht unbedingt - die sind ja zumeist vor der Vormundschaft gelaufen. Das kommt zwar immer mal wieder vor, aber sicher nicht regelmäßig.
Entscheidungen zum Wohl des Kindes, Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdung sowie eine Zusammenarbeit mit Gerichten sind hingegen schon mein tägliches Brot - und diese Anforderungen stehen in der Tätigkeitsbeschreibung.

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #12 am: 19.03.2019 11:18 »
Da die Tätigkeiten eines Amtsvormunds nicht ohne Weiteres die eines Sozialarbeiters sind, erschließt sich mir die Eingruppierung im S-Tarif nicht.

Hain

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #13 am: 21.03.2019 09:24 »
Moin,
Inobhutnahmen zwar nicht unbedingt - die sind ja zumeist vor der Vormundschaft gelaufen. Das kommt zwar immer mal wieder vor, aber sicher nicht regelmäßig.
Entscheidungen zum Wohl des Kindes, Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdung sowie eine Zusammenarbeit mit Gerichten sind hingegen schon mein tägliches Brot - und diese Anforderungen stehen in der Tätigkeitsbeschreibung.
wenn Inobhutnahmen nicht zum regelmäßigen Geschäft gehören, wird es nichts mit der S 14. Das sieht zumindest das BAG in seiner Entscheidung vom 10.12.2014 so (Randnummer 26 zur Abgrenzung herangezogen: "sich nicht mit der zwangsweisen Unterbringung nach Abschnitt 2 des Dritten Buches des FamFG befassen) https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-07-29/4_AZR_773-12.pdf

Da die Tätigkeiten eines Amtsvormunds nicht ohne Weiteres die eines Sozialarbeiters sind, erschließt sich mir die Eingruppierung im S-Tarif nicht.
Es muss nicht ein Sozialarbeiter sein, aber es kann wenn der Arbeitgeber es die Tätigkeiten so gestalten will.

Grüße
Hain



Falke007

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Antw:Eingruppierung Amtsvormund
« Antwort #14 am: 22.03.2019 07:46 »
Vielen Dank für den Link @Hain.
Im genannten Urteil geht es aber ja mehr um rechtliche Betreuung von Erwachsenen und weniger um Vormundschaften für Kinder und Jugendliche.
Auf jeden Fall habe ich jetzt etwas, womit ich mich nochmal beschäftigen kann und mögliche Unterschiede zu meiner Stelle herausfiltern kann.

Ich finde schon (liegt aber vielleicht auch in der Natur der Sache), dass man das Tätigkeitsprofil von S14 auch ohne Inobhutnahmen durchaus treffen kann:
Wir treffen die Entscheidungen gegen die Gefährdung, da eine Fremdunterbringung durch unsere Anträge überhaupt erst möglich ist und damit auch mit über die zwangsweise Unterbringung entscheiden.
Wir arbeiten mit dem Familiengericht und insbesondere mit dem Vormundschaftsgericht (welches fast ausschließlich mit uns zusammen arbeitet).
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren leiten wir ebenfalls ein. (als kleines Beispiel: die Entscheidung darüber, ob das Kind inkognito untergebracht ist oder nicht.) 

Falls es nicht so sein sollte, würde es mich umso mehr überraschen, dass die Eingruppierungen in den verschiedenen Landkreises dann soweit auseinander gehen - zumindest von einigen S14ern aus anderen Landkreisen ist mir bekannt, dass sie mit direkten Inobhutnahmen ebenfalls nichts zu tun haben.

Die Idee dahiner, dass Vormünder Inobhutnahmen durchführen erschließt sich mir auch nicht. Wir werden erst mit Entzug der elterlichen Sorge vom Gericht bestellt - dann sind die Kinder zu 99% schon untergebracht.
Das kann ich mir rein rechtlich auch kaum anders praktikabel vorstellen.
« Last Edit: 22.03.2019 07:53 von Falke007 »