Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Kassenleiter mit Vollstreckung

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kleri:
Hallo,

ist in den Fallgruppen 2 der Entgeltgruppen 9b und 10 im Besonderen Teil, Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen, von der Anzahl der "Kassenbeschäftigten" im Wortsinne auszugehen, oder sind in diesem Fall die Beschäftigten im Bereich der Vollstreckung hinzuzuzählen?

Spid:
Es ist von Kassenbeschäftigten im Tarifsinn auszugehen.

kleri:
In der Protokollerklärung N. 1 wird Bezug genommen auf "Beschäftigte in Kassen, die verantwortlich Personen- und Sachkonten führen oder verwalten". Der "Kassenbeschäftigte" als solcher wird nicht definiert und ist m.E. weiter zu fassen, als Beschäftigte gemäß der genannten Protokollerklärung.
Vollstreckungsangelegenheiten finden lediglich in der Protokollerklärung 4. c) Erwähnung mit der Zuordnung zu "schwierigen buchhalterischen Tätigkeiten".

edit: Orthographie

Spid:
Es bedarf keiner Protokollerklärung. Kassenbeschäftigte sind Beschäftigte in Kassen.

kleri:
Wir kommen der Lösung näher. Was ist eine Kasse im Tarifsinn?

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