Ja. Bei Haufe finden sich manchmal recht „mutige“ Kommentarmeinungen, die auch schon mal der BAG-Rechtsprechung oder den tariflichen Regelungen selbst widersprechen. Wenn kein Beleg dabeisteht, betet irgendeine kleine Wurst, daß das mal ein LAG oder das BAG so entscheiden wird, damit man sich der „bahnbrechenden“ Kommentarmeinung rühmen kann. Haufe hat die Meinung zwar nicht exklusiv, da gibt es noch ein paar KAVs, die das auch so sehen, derlei ist aber derzeit nicht mit der BAG-Rechtsprechung überein zu bringen, das mal entschieden hat, daß die Nachfolgeregelungen der KuRVO ebenfalls Kassen bestimmen und die so bestimmten Kassen unter die Regelungen fallen. Wenn die Tarifparteien nach Kameralistik und Doppik unterscheiden wollten, hätten sie das getan - haben sie aber nicht.