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Höhergruppierung nach Betriebswirt bzw. Bachelor of Arts

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Jan0922:
Guten Tag Zusammen,

ich bin derzeit als Beschäftiger im RPA einer Stadtverwaltung (Baden-Württemberg) tätig und werde nach E9a bezahlt.
Kurz zu mir:
3 Jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und 9 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Neben dem Beruf absolviere ich derzeit den Betriebswirt (VWA), welcher quasi nur als Fortbildung bzw. Weiterbildung angesehen wird und noch keine "besseren Qualifikationen" herbeiruft um in - mindestens - E9b eingruppiert zu werden. 
Danach folgt der Bachelor welcher staatlich und international anerkannt ist und akkreditiert ist durch die FIBAA.

Angenommen das alles ist absolviert, kann ich dann einfach gesagt auf schriftlichen Antrag höhergestuft werden? Oder wie läuft das ab?
Es geht um eine Tätigkeit als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt welche sogar einer Bezahlung im höheren nichttechnischen Dienst gleichkommt (A11). Kann man demnach davon ausgehen dass die Tätigkeit ohne Beamtenlaufbahn nach E11 bezahlt werden kann?

LG

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Aus der Besoldung einer Stelle als Beamter läßt sich keinerlei Rückschluß auf die Eingruppierung von TB bei gleicher Tätigkeit ziehen. Beide Systeme sind voneinander vollständig unabhängig und stehen in keinerlei Beziehung zueinander.

Lars73:
Es sind unstrittig Aufgaben mit einer Bewertung >E9a übertragen und die Eingruppierung erfolgt wegen der nicht erfüllen Prüfungspflicht in der E9a?
Wird eine Zulage bezahlt oder hattest du die Absolvierung des Angestelltenlehrganges II abgelehnt?

nichts_tun:

--- Zitat von: Jan0922 am 13.03.2019 15:34 ---Angenommen das alles ist absolviert, kann ich dann einfach gesagt auf schriftlichen Antrag höhergestuft werden? Oder wie läuft das ab?

--- End quote ---

Dir müssen entsprechende höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Nur weil du einen Bildungsabschluss hast, wirst du nicht automatisch oder auf Antrag höher vergütet.


--- Zitat von: Jan0922 am 13.03.2019 15:34 ---Es geht um eine Tätigkeit als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt welche sogar einer Bezahlung im höheren nichttechnischen Dienst gleichkommt (A11). Kann man demnach davon ausgehen dass die Tätigkeit ohne Beamtenlaufbahn nach E11 bezahlt werden kann?

--- End quote ---

Die Besoldungsgruppe A 11 ist der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene bzw. dritten Qualifizierungsebene (in Bayern) oder allgemein gesprochen dem gehobenen Dienst zugeordnet. Aus der Dienstpostenfestsetzung kann nichts für die tarifliche Eingruppierung hergeleitet werden (siehe Spids Beitrag von 15:40 Uhr).

Jan0922:

--- Zitat von: Spid am 13.03.2019 15:40 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Aus der Besoldung einer Stelle als Beamter läßt sich keinerlei Rückschluß auf die Eingruppierung von TB bei gleicher Tätigkeit ziehen. Beide Systeme sind voneinander vollständig unabhängig und stehen in keinerlei Beziehung zueinander.

--- End quote ---

Ok dann ist das schon mal klar, dass zwischen E11 und A11 - oder auch jede andere Gehaltsstufe  - nicht verglichen wird.


--- Zitat von: Lars73 am 13.03.2019 15:40 ---Es sind unstrittig Aufgaben mit einer Bewertung >E9a übertragen und die Eingruppierung erfolgt wegen der nicht erfüllen Prüfungspflicht in der E9a?
Wird eine Zulage bezahlt oder hattest du die Absolvierung des Angestelltenlehrganges II abgelehnt?

--- End quote ---

Ich erhalte weder eine Zulage noch hab ich den Angestelltenlehrgang II absolviert.

Meine Qualifikationen sind wie erwähnt die 3 Jährige kaufmännische Ausbildung und 9 Jahre Berufserfahrung (Plus den aktuell noch laufenden Betriebswirt VWA)


--- Zitat von: nichts_tun am 13.03.2019 16:51 ---
--- Zitat von: Jan0922 am 13.03.2019 15:34 ---Angenommen das alles ist absolviert, kann ich dann einfach gesagt auf schriftlichen Antrag höhergestuft werden? Oder wie läuft das ab?

--- End quote ---

Dir müssen entsprechende höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Nur weil du einen Bildungsabschluss hast, wirst du nicht automatisch oder auf Antrag höher vergütet.


--- Zitat von: Jan0922 am 13.03.2019 15:34 ---Es geht um eine Tätigkeit als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt welche sogar einer Bezahlung im höheren nichttechnischen Dienst gleichkommt (A11). Kann man demnach davon ausgehen dass die Tätigkeit ohne Beamtenlaufbahn nach E11 bezahlt werden kann?

--- End quote ---

Die Besoldungsgruppe A 11 ist der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene bzw. dritten Qualifizierungsebene (in Bayern) oder allgemein gesprochen dem gehobenen Dienst zugeordnet. Aus der Dienstpostenfestsetzung kann nichts für die tarifliche Eingruppierung hergeleitet werden (siehe Spids Beitrag von 15:40 Uhr).

--- End quote ---

Ja gut bei dem übertragen der höherwertigen Aufgaben muss ich mich mit meinem Personalchef/meiner Personalchefin hinsetzen und das mit der Höherstufung besprechen.

Das mit A11 ist wieder was anderes, denn unter Umständen könnte auch die Voraussetzung des "anderen Bewerbers" im LBG BW erfüllt sein. Ich möchte hier jetzt allerdings auf der TVÖD Seite bleiben, ob nach dem genannten Studium E9b oder auch bis zu E11 erfüllt sein könnte.

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