Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach Betriebswirt bzw. Bachelor of Arts
Jan0922:
Damals wurde mir der A II nicht angeboten. Jetzt, durch das Studium, erübrigt sich das mit dem A II.
Wo genau steht denn in der Vorbemerkung Nr. 7 etwas zu einer Zulage?
Da ich nun erst 2 Monate beim neuen Arbeitgeber beschäftigt bin (also noch in der gesetzlichen Probezeit) ist es wohl eher sinnvoll zu warten bis die Probezeit vorbei ist und dann eine Zulage ansprechen oder?
Spid:
In Absatz 3. Der Anspruch besteht aber erst ab dem Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Tätigkeit.
Lars73:
Der Anspruch auf Zulage besteht ggf. ab dem 4 Monat wenn du wegen der nicht erfüllten Prüfungspflicht in der E9a bist aber höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hast.
Ich halte es für unkritisch das auch in der Probezeit anzusprechen. Man kann aber auch die Probezeit abwarten.
Ich würde sehr empfehlen herauszubekommen wie der Arbeitgeber deine Tätigkeit bewertet.
Jan0922:
--- Zitat von: Spid am 14.03.2019 12:56 ---In Absatz 3. Der Anspruch besteht aber erst ab dem Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Tätigkeit.
--- End quote ---
Kannst du mir bitte mal einen Auszug aus dieser Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 einfügen? Irgendwie finde ich nichts passendes... :-\
--- Zitat von: Lars73 am 14.03.2019 12:58 ---Der Anspruch auf Zulage besteht ggf. ab dem 4 Monat wenn du wegen der nicht erfüllten Prüfungspflicht in der E9a bist aber höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hast.
Ich halte es für unkritisch das auch in der Probezeit anzusprechen. Man kann aber auch die Probezeit abwarten.
Ich würde sehr empfehlen herauszubekommen wie der Arbeitgeber deine Tätigkeit bewertet.
--- End quote ---
Kannst du mir mal noch erläutern was du mit "wegen der nicht erfüllten Prüfungspflicht"
Und
"wie der Arbeitgeber deine Tätigkeit bewertet."
genau meinst.
Ps: Ich kann noch sagen dass: Meine Stelle in der Theorie als auch in der Praxis eine Ausbildung und Sachkenntnisse des gehobenen Dienstes erfordern. Diese beginnen bei Besoldungsgruppe A11. Die aufgrund einer Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst erworbenen Kenntnisse sind nicht ausreichend um eine sachgerechte Tätigkeit, wie meine jetzige es ist, durchzuführen.
Die Stelle habe ich wohl nur bekommen da bekannt ist dass ich das genannte Studium mache.
Spid:
Die Vorbemerkung Nr. 7 findet sich in der Anlage 1 zum TVÖD VKA. Dort ist in Absatz 1 und 2 die von @Lars73 erwähnte Prüfungspflicht festgelegt. Ob eine solche Prüfungspflicht im Hinblick auf eine zweite Prüfung besteht, hängt maßgeblich davon ab, welchen Tätigkeitsmerkmalen welcher Entgeltgruppe die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Der AG wird eine Rechtsmeinung dazu haben. Bei TB gibt es keinen gehobenen Dienst. Derlei Begrifflichkeiten des Beamtentums sind tariflich ohne Belang.
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