Äh, kurze Nachfrage, bist Du jetzt Verwaltungsfachangestellter oder nicht? Weil Du einmal angibst, Du seiest es und woanders schreibst Du, Du hättest eine kaufmännische Ausbildung. Wenn Du VFA bist, macht mich das stutzig, dass Du nicht weißt, welches das Einstiegsamt in den gehobenen Dienst ist, denn das ist nicht die Besoldungsgruppe A11 und dass Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen nichts miteinander zu tun haben. Zu meiner Zeit gab es während der Ausbildung so nette Fächer wie Öffentliches Dienstrecht, wo sowohl das Beamtenrecht (dies nur grundlegend) als auch die Themen Arbeitsrecht und Tarifrecht behandelt wurden. Ich gehe mal davon aus, dass dem noch heute so ist (jedenfalls im AII hier bei uns enthalten).
Studium nützt auch nur dann was, wenn es einschlägig für die auszuübende Tätigkeit ist, nicht grundsätzlich. Beispielsweise begründet das (in den Bundesländern, bei denen Prüfungspflicht besteht) nicht in jedem Fall den Zugang zu EG oberhalb der 9a, ein Dipl.-Betriebswirt, der Leistungssachbearbeiter beim Sozialamt ist, ist durch sein Studium nicht von der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht befreit.
Mich irritiert etwas, dass jemand mit Ausbildung in der Verwaltung diese Dinge nicht weiß.