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Höhergruppierung nach Betriebswirt bzw. Bachelor of Arts

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nichts_tun:
Die Definition von "Hochschulbildung" findet sich in der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung.

--- Zitat --- Eine  abgeschlossene  Hochschulbildung  liegt  vor,  wenn  von  einer  Hochschule im Sinne des § 1 HRG ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen  wurde. Die  Abschlussprüfung  muss  in  einem  Studiengang  abgelegt worden sein, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine  Hochschulreife  oder  einschlägige  fachgebundene  Hochschulreife)  oder eine  andere  landesrechtliche  Hochschulzugangsberechtigung  als  Zugangsvo-raussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorschreibt. Der Bachelorstudiengang muss nach den Regelungen des Akkredi-tierungsrats akkreditiert sein. 4Dem gleichgestellt sindAbschlüsse in akkreditier-ten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Nr. 3 Satz 6 gilt entsprechend.
--- End quote ---

Diese Definition kommt z. B. bei der Entgeltgruppe 9b, Fallgruppe 1 im Teil A, I.3 - allgemeine Tätigkeitsmerkmale - zum Tragen.

Texter:
Wenn es sich um eine Hochschulbildung im Sinne der Entgeltordnung (siehe Vorbemerkung Nr. 4) handelt, erfüllst du bei entsprechender Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9b -12.

In der Praxis wird dein AG wohl die Inhalte des Studiums mit den Tätigkeiten vergleichen und dann entscheiden, ob du Entgelt nach EG 9b-12 erhältst.

Lars73:
Bisher kann man nicht erkenen, dass der Arbeitgeber davon ausgeht Aufgaben die über E9a hinausgehen übertragen zu haben. Wie war die Stelle denn ausgeschrieben?

Jan0922:

--- Zitat von: Texter am 14.03.2019 07:37 ---Wenn es sich um eine Hochschulbildung im Sinne der Entgeltordnung (siehe Vorbemerkung Nr. 4) handelt, erfüllst du bei entsprechender Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9b -12.

In der Praxis wird dein AG wohl die Inhalte des Studiums mit den Tätigkeiten vergleichen und dann entscheiden, ob du Entgelt nach EG 9b-12 erhältst.

--- End quote ---

Ja das Studium bzw. der Abschluss (staatlich und international anerkannter Bachelor of Arts, akkreditiert von der FIBAA)  erfüllt auf jeden Fall die Voraussetzungen für (mindestens) E9b.



--- Zitat von: Lars73 am 14.03.2019 07:51 ---Bisher kann man nicht erkenen, dass der Arbeitgeber davon ausgeht Aufgaben die über E9a hinausgehen übertragen zu haben. Wie war die Stelle denn ausgeschrieben?

--- End quote ---

Ausgeschrieben war die Stelle "...bis A 11". Also ursprünglich sogar für Beamte.
Die Tatsache dass die Stelle nach A11 bewertet worden ist, seitens der GPA, deutet schon darauf hin dass es sich um eine verantwortungsvolle Stelle mit entsprechenden Aufgaben handelt.
ABER wie gesagt kann ich derzeit nicht besser bezahlt werden da ich schlicht und einfach die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht habe.
Deswegen das Studium  ;)

Texter:
Wurde dir ein AII angeboten? Eine bessere Bezahlung bspw. in Form einer Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 ist durchaus möglich, wenn es sich tatsächlich um höherwertige Tätigkeiten handelt.

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