Autor Thema: Neue Besoldungsstruktur??  (Read 24908 times)

Matze

  • Gast
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #30 am: 12.03.2019 09:39 »
Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.
Kinderlose Paare sind klare Verlierer.
Aber bislang unbeachtet bleiben die Alleinerziehenden. Für diese Gruppe ist es auch ein Verlust, es kommt weniger dabei raus.

Yasper

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 112
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #31 am: 12.03.2019 10:46 »
Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.

Das kann man pauschal so nicht sagen, da die Zeitfaktoren (Zeitpunkt der Verbeamtung, Datum der Geburt des Kindes etc.) unterschiedlich sein können

maxg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
  • Zoll war mal toll ...
Familienzuschlag vs. Kinderzuschlag
« Antwort #32 am: 13.03.2019 12:50 »
Für mich ist das ein grundsätzlicher guter und nachvollziehbarer Ansatz des BMI. Ich schließe mich den Argumenten von Karsten und ds78 u.A. an, da auch ich die Unterstützung von Kindern für wichtiger erachte als die Förderung des Status "verheiratet" an sich.

Was mir allerdings missfällt, ist die Umsetzung in Form einer (gestaffelten) Kürzung innerhalb von 2 Jahren. Hier wäre es für die Betroffenen wohl deutlich weniger einschneidend, wenn man den Betrag einfach nur "eingefroren" hätte, bis es durch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen zur realen Halbierung gekommen wäre.

Jemandem etwas wegzunehmen (insbes. Geld) löst immer negative Gefühle aus. Insofern ist aus meiner Sicht nicht das Ziel falsch, sondern nur die Umsetzung verbesserungsfähig.

nordbeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #33 am: 14.03.2019 08:56 »
Der bisherige Familienzuschlag Stufe 1 ist ein Bestandteil eines Gehaltsmodells mit dem der öffentliche Dienst um Nachwuchs wirbt.

Es besteht doch ein gewisser Anreiz wenn sich ein Gehalt an Veränderungen der Lebensumstände etwas anpasst.
Daher sollte man diesen kleinen "Werbevorteil" auch für kinderlose Paare nicht ganz wegstreichen.

Das Landes Brandenburg hat meiner Meinung nach ein gutes Modell da an den Start gebracht, was allen Argumenten gut gerecht wird.

Die Stufe 1 wurde gekürzt. Die freien Mittel wurde zur Anhebung des Kinderzuschlages mit genutzt. Aber die Grundgehälter wurden um den Betrag der Kürzung der Stufe 1 für ALLE angehoben. Somit haben alle was davon und ein Betrag zur Wettbewerbsfähigkeit mit der privaten Wirtschaft vorgenommen..

Fred1003

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #34 am: 14.03.2019 10:39 »

Die Diskussion führt für mich jedoch am Thema vorbei. Beamte brauchen sich, gemessen am verfügbaren Nettoeinkommen der restlichen Gesellschaft, wahrlich nicht über zu geringe Einkommen (zumindest ab dem gD) beschweren.

Das der Staat gerade im Jahr 2019 die Nicht-Tätigkeit von wem auch immer stärker alimentieren soll, als die von mir oben angeführten Kinder widerstrebt meinem Verständnis grundlegend. Das ist nunmal meine persönliche Meinung.

Fazit: Guter Entwurf, der hoffentlich so auch Umsetzung finden wird.

Ein Grund für die stärkere Alimentation bei nIcht-Tätigkeit könnte am Problem liegen das man  Leute auch gerne Mal alle 3-5 Jahre quer durch die Republik versetzt und der Partner es dadurch sehr schwer hat Karriere zu machen oder überhaupt mal eine Job zu finden.
Der Job des Ehepartners ist ja momentan nicht einmal ein Umzugs Hinderungsgrund.


BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #35 am: 26.03.2019 07:18 »

Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.

Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.

Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.

Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:

- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen   sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).

Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.


Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.

Bei all den Lobpreisungen sei Ihnen zum Zwecke der objektiven Relativierung der Fachaufsatz von Prof. Dr. Josef Franz Lindner ("Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung?", in ZBR Heft 1/2018) ans Herz gelegt.

Bei allen eventuell vorhandenen Ansätzen, die Gesundheitsfürsorge für die Staatsbediensteten zu modernisieren, ist das sog. "Hamburger Modell" zur Öffnung/Überführung in die GKV die denkbar schlechteste Variante, da schlicht und ergreifend verfassungsrechtlich - auf evidente Art und Weise - unzulässig!!!

by the way...

Hinter dem Hamburger Bestreben steckt zu 80% linkspolitische Ideologie (Testballon für die sog. "Bürgerversicherung" ) und der Versuch, ein marodierendes System (die GKV) durch Fusion mit einem (noch) halbwegs intakten System (der PKV) zu sanieren. Sobald dieser Einmaleffekt verpufft ist, hat man ein Einheitsgesundheitssystem auf unterdurchschnittlichem Niveau... dadurch ist m.M.n. niemandem wirklich geholfen!

Reformbedarf ist unabweisbar vorhanden... aber da muss jedes der beiden Systeme erst mal systemintern die Hausaufgaben erledigen, bevor man über den Tellerrand guckt.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Wasserkopp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #36 am: 26.03.2019 08:52 »
Gibt es Neuigkeiten zum Besstmg?

Habe von einigen kritischen Gegendarstellungen gelesen, aber dies waren lediglich Schlagzeilen i.S. "allgemeiner Unzufriedenheit".

Kennt jemand Details oder geplante Änderungen zum Referentenentwurf?

Mayday

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #37 am: 26.03.2019 17:50 »
...und was ist jetzt mit all denen, die wegen des Ehegattenzuschlags geheiratet haben?  ;D

P.S.: es soll Übergangsregelungen geben, die sich allerdings jährlich abbauen...

Für diejenigen Ehepaare, deren Partner/in bisher auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag hat, wo also derzeit jeder Ehepartner den Familienzuschlag je zur Hälfte erhält, ändert sich doch eigentlich nichts. Laut dem Entwurf werden die € 74,68 für Stufe 1 (der Betrag wurde von @Jonny75 weiter vorn im Thread genannt) nicht geteilt, sondern jedem Ehepartner ausgezahlt, 2 x € 74,68 fürs Eheglück. Zumindest würde ich den Entwurf so interpretieren. http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #38 am: 30.03.2019 13:27 »
Und wie sieht es bei bereits pensionierten Bundesbeamten aus?

Grüße
Günter

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #39 am: 30.03.2019 13:38 »
Nachtrag:

Verheiratet, Ehefrau Rente öD, keine Kinder.

Grüße
Günter

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #40 am: 10.04.2019 11:59 »
Hallo Alle,

habe die Antwort gefunden.

Im momentanen Entwurf wird der Familienzuschlag auch für schon pensionierte Beamte ebenfalls halbiert. Kein Vertrauensschutz/Besitzstandswahrung.

Grüße
 Günter

MGM

  • Gast
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #41 am: 10.04.2019 12:17 »
... Kein Vertrauensschutz/Besitzstandswahrung.
Das gibt es rein rechtlich gesehen auch gar nicht.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Neue Besoldungsstruktur??
« Antwort #42 am: 11.04.2019 10:02 »
@MGM

Habe ich auch nicht so gesagt, dass es da einen rechtlichen Anspruch gäbe.

Aber es hätte ja sein können, dass der Staat als guter und vertrauenswürdiger Arbeitgeber (ja, ja, Dienstherr)
sowas von sich aus anbietet :-))

Grüße
 Günter