Autor Thema: Anspruch auf Jahressonderzahlung  (Read 4951 times)

Dani85

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Anspruch auf Jahressonderzahlung
« am: 14.03.2019 12:43 »
Hallo, ich verlasse das Unternehmen in dem ich arbeite zum 31.03.2019, habe ich trotzdem noch Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung???
Ich werde nach E8 gezahlt!
LG

Spid

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 14.03.2019 12:44 »
Nein.

Dani85

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 14.03.2019 12:46 »
Warum nicht? :(

Spid

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 14.03.2019 12:47 »
Es besteht kein Anspruch, weil das Arbeitsverhältnis nicht zum Stichtag besteht.

Dani85

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 14.03.2019 13:11 »
Ist der Stichtag der 1.Dezember?

Spid

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 14.03.2019 13:17 »
Ja.

Mask

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 14.03.2019 13:26 »
§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

BStromberg

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 14.03.2019 13:33 »
§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.

Die Damen und Herren verrichten i.d.R. 6-10 Monate p.a. treu und brav ihren Dienst (in monetär überschaubaren Entgeltgruppen :() und partizipieren dann noch nicht mal von der bescheidenen Sonderzahlung, wenn die Beschäftigungsverhältnisse z.B. zum 30.11. eines Jahres auslaufen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 14.03.2019 13:54 »
§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

Dani85

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 14.03.2019 14:07 »
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?

Bastel

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 14.03.2019 14:18 »
§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...

MoinMoin

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 14.03.2019 14:21 »
Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...
Psssst, nicht so laut, die AGs lesen mit.

Poggeliese

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 14.03.2019 14:59 »
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?
Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

BStromberg

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Antw:Anspruch auf Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 15.03.2019 06:46 »
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?
Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

Machen, JA, aber:

Sofern die Personaler nicht auf reine Erfahrungswerte der Vergangenheit abstellen, wird einem zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Dienststelle keiner eine verbindliche Auskunft zu dieser Stichtagsfrage geben können, da die textlichen Detailregelungen des Tarifabschlusses noch von den Spitzenverbänden zu Papier gebracht werden müssen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
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