Autor Thema: Vorzeitiger Stufenaufstieg  (Read 10708 times)

kgoethert

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Vorzeitiger Stufenaufstieg
« am: 14.03.2019 14:38 »
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum vorzeitigen Stufenaufstieg.

Ich arbeite derzeit in Entgeltgruppe 8 Stufe 4.

Ab dem 1.5. werde ich auf eine neue Stelle umgesetzt, erhalte dann EG 9a und bleibe weiterhin in Stufe 4, würde dann allerdings wieder von vorne beginnen und verliere somit meine angesammelten 3 Jahre und 10 Monate.

Ein Aufstieg in Stufe 5 würde ich allerdings erst am 1.7. erhalten, also nur 2 Monate nachdem ich zu der neuen Stelle gewechselt habe.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, diesen (ärgerlichen) Umstand zu umgehen?

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!

Kann man einen vorzeitigen Stufenaufstieg beantragen oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 14.03.2019 14:47 »
Wenn der AG das Instrument anwendet, kann die Stufenlaufzeit bei weit überdurchschnittlichen Leistungen verkürzt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, die neue Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zu übertragen.

Grumbakiechel

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 15.03.2019 02:32 »
Boah, so knapp vor der nächsten Stufe ist aber echt ärgerlich, das kann ich gut verstehen. Einerseits ist es ja mittlerweile wenigstens so, dass die Höhergruppierungen stufengleich erfolgen, aber in Deinem Fall ist es wirklich richtig blöd.

Wenn als Datum der Übertragung der neuen Tätigkeit der 01.05. schon feststeht, dann bleibt echt nur der Vorschlag von Spid, aber wenn als dauerhafte Übertragung ausgeschrieben wurde, dann wird man davon wohl nicht abrücken... Vielleicht Personalrat fragen, ob dieser einen freundlichen Versuch auf dem "kleinen Dienstweg"  starten könnte, eine Übertragung ab 01.07. zu erreichen? Fragen kostet ja nichts, hab leider keinen besseren Rat  :-[

Drücke Dir die Daumen, dass sich da für Dich noch was regelt  :)

MoinMoin

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 15.03.2019 07:01 »
Man kann es ja auch selber verzögern. Schließlich kann der AG diese Übertragung nicht gegen deinen Willen durchführen.

Frage: Ist sich der AG/Personalrat etc. dieser misslichen Situation bewusst und nehmen das in Kauf?

LeKai

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 15.03.2019 07:56 »
Vereinbare doch mit deinem AG, dass die Höhergruppierung erst am 01.07. stattfindet.

Wie Spid bereits erwähnt hat, kannst du die zwei Monate "vorübergehend" in der E8 überbrücken (falls dein AG so kulant ist).


MrRossi

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 15.03.2019 08:17 »
Immerhin gehts gegenüber der 8/5 trotzdem noch um knapp 400€ höher....
Da würde sich mein Leid in Grenzen halten....