Autor Thema: Abordnung  (Read 2503 times)

Juppi

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Abordnung
« am: 14.03.2019 11:17 »
Hallo zusammen,

bei mir steht im Laufe des Jahres ein beruflicher Wechsel an: alter AG "TVöD", neuer AG "TV-L".

Der neue AG hätte mich gerne für die ersten 6 Monate im Rahmen einer Abordnung gestellt bekommen und dann erst als Beschäftigten eingestellt.

Jetzt stellt sich die Frage, wie das bei einer Abordnung so läuft in Bezug auf die Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt etc.

Jahressonderzahlung
Sollte die Abordnung ab dem 01.06. erfolgen, würde der AG-Wechsel zum 01.12. erfolgen und ich würde nur 1/12 Jahressonderzahlung vom neuen AG erhalten. Würde der AG-Wechsel erst zum 01.01. erfolgen (Abordnung ab 01.07.), hätte ich dann vollen Anspruch, da ich am 01.12. ja noch rein rechtlich beim alten AG bin?

Leistungsentgelt
Gleiche Frage gilt auch für das Leistungsentgelt. Dieses gibts im TV-L ja gar nicht. Hätte ich denn Chancen dieses noch zu erhalten, sofern ich erst zum 01.01. wechsele?

Urlaub
Gibts hierbei etwas zu beachten? Habe mal was von "Mindesturlaub" gehört, der gewährt wird, wenn man nur in der ersten Hälfte des Jahres bei einem AG beschäftigt ist und der tarfiliche Mehrurlaub erst danach gewährt/mitgerechnet wird.

Ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen und bedanke mich vorab für eure Hilfe.

Eine Diskussion zum Wechsel TVöD -> TV-L soll hier bitte kein Thema werden.

Liebe Grüße
Juppi