Autor Thema: Höhergruppierung von TV-L 13 in 14  (Read 3330 times)

keyhoo2002

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Höhergruppierung von TV-L 13 in 14
« am: 14.03.2019 20:29 »
Hallo leibe Community,

ich habe eine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort finde.
Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 13 mit der Stufe 3 (TV-L). Ab dem 01.07.19 komme ich in die Stufe 4.
Wenn ich jetzt ein neuen Job annehme, der in der Entgeltgruppe 14 ist und diesen zum 01.07.2019 antrete, werde ich dann zurückgestuft in 14/2 oder erhalte ich die 14/4?

Einerseits denke ich mir, dass ich ganz klar die 3 Jahre in der 13/3 voll habe, jedoch keinen einzigen Tag in der 13/4 gearbeitet habe.

Vielen Dank im voraus :).

Besten Gruß

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung von TV-L 13 in 14
« Antwort #1 am: 14.03.2019 20:35 »
Fallen Höhergruppierung und Stufenaufstoeg in den selben Monat ist rechnerisch zunächst der Stufenaufstoeg vorzunehmen

Lars73

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Antw:Höhergruppierung von TV-L 13 in 14
« Antwort #2 am: 14.03.2019 20:49 »
Der neue Job ist beim aktuellen Arbeitgeber?

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung von TV-L 13 in 14
« Antwort #3 am: 14.03.2019 20:59 »
Wenn ich jetzt ein neuen Job annehme, der in der Entgeltgruppe 14 ist und diesen zum 01.07.2019 antrete, werde ich dann zurückgestuft in 14/2 oder erhalte ich die 14/4?
Wenn dieser neue Job bei einem anderen Arbeitgeber als dem bisherigen angetreten wird, gibt es grundsätzlich die EG14/1, da es sich dann nicht um eine Höhergruppierung nach §17 Abs. 4 handelt, sondern um eine Einstellung gemäß § 16 TV-L. Einschlägige Berufserfahrung die zwingend zu berücksichtigen wäre, liegt dann nicht vor.

keyhoo2002

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Antw:Höhergruppierung von TV-L 13 in 14
« Antwort #4 am: 14.03.2019 21:01 »
Danke erstmal für die Antworten.

Fallen Höhergruppierung und Stufenaufstoeg in den selben Monat ist rechnerisch zunächst der Stufenaufstoeg vorzunehmen
Das habe ich für den TVöD auch so im Internet gefunden, jedoch nicht für den TV-L.

Der neue Job ist beim aktuellen Arbeitgeber?
Beim selben AG.