Autor Thema: Rechtsanspruch auf erhöhtes Arbeitsentgelt  (Read 3588 times)

VNESS28

  • Gast
Rechtsanspruch auf erhöhtes Arbeitsentgelt
« am: 15.03.2019 09:13 »
Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt:

In 11.2018 habe ich fast vollständig Krankengeld bezogen. Seitdem bin ich nicht mehr im Krankengeldbezug gewesen.  In 02.2019 gab es aufgrund eines Antrages in 2017 eine rückwirkende Höhergruppierung zum 01.03.2018 in die 9a und zusätzliche eine Zulage zur 9c ab dem 01.06.2018. Das Schreiben bezüglich der Höhergruppierung und Zulagenzahlung ist laut AG gleichzeitig eine Änderung des Arbeitsvertrages.

Ich habe die Krankenkasse darüber informiert und gebeten eine Nachzahlung zu prüfen.
Die Nachzahlung wurde jedoch abgelehnt, weil der Rechtsanspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt nicht zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestand (Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach §44 SGB V vom 12.06.20018, Pkt. 3.1.1.1.2.3).

Mit dem Änderungsvertrag in 02.2019 ist die rückwirkende Korrektur des Krankengeldes abzulehnen, da erst mit dem Änderungsvertrag tatsächlich ein Rechtsanspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Richtig?

Ist es denn korrekt, dass nicht nur die Höhergruppierung sondern auch die Zulagengewährung Bestandteil des Änderungsvertrages sind oder hätte der Arbeitgeber da auch einen Änderungsvertrag für die 9a und ein gesondertes Schreiben bezüglich der Zulagengewährung machen können?

Letztendlich kann ich leider nichts dafür, dass der Arbeitgeber erst jetzt seine Entscheidung getroffen hat.
Ich vermute fast ich muss jetzt in den sauren Apfel beißen und erhalte keine Nachzahlung zum Krankengeld.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

Viele Grüße






Spid

  • Gast
Antw:Rechtsanspruch auf erhöhtes Arbeitsentgelt
« Antwort #1 am: 15.03.2019 09:16 »
Handelte es sich um eine Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA?

VNESS28

  • Gast
Antw:Rechtsanspruch auf erhöhtes Arbeitsentgelt
« Antwort #2 am: 15.03.2019 09:22 »
Nein, es handelte sich um einen Antrag auf Stellenneubewertung unabhängig von §29b TVÜ-VKA.

Viele Grüße
« Last Edit: 15.03.2019 09:30 von VNESS28 »