Autor Thema: Höhergruppierung nach Betriebswirt bzw. Bachelor of Arts  (Read 16666 times)

Jan0922

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Tut mir leid aber ich kann mir warum auch immer nicht den Abs. 3 anschauen. Die aufgerufenen Seite hat diesen irgendwie gesperrt also ich kann mir nicht durchlesen deswegen die Bitte, dass mir jemand diesen Absatz einfügt damit ich diesen lesen kann.


Spid

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Die Tarifverträge können von der Website der VKA als pdf heruntergeladen werden.

MoinMoin

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Grumbakiechel

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Äh, kurze Nachfrage, bist Du jetzt Verwaltungsfachangestellter oder nicht? Weil Du einmal angibst, Du seiest es und woanders schreibst Du, Du hättest eine kaufmännische Ausbildung. Wenn Du VFA bist, macht mich das stutzig, dass Du nicht weißt, welches das Einstiegsamt in den gehobenen Dienst ist, denn das ist nicht die Besoldungsgruppe A11 und dass Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen nichts miteinander zu tun haben. Zu meiner Zeit gab es während der Ausbildung so nette Fächer wie Öffentliches Dienstrecht, wo sowohl das Beamtenrecht (dies nur grundlegend) als auch die Themen Arbeitsrecht und Tarifrecht behandelt wurden. Ich gehe mal davon aus, dass dem noch heute so ist (jedenfalls im AII hier bei uns enthalten).

Studium nützt auch nur dann was, wenn es einschlägig für die auszuübende Tätigkeit ist, nicht grundsätzlich. Beispielsweise begründet das (in den Bundesländern, bei denen Prüfungspflicht besteht) nicht in jedem Fall den Zugang zu EG oberhalb der 9a, ein Dipl.-Betriebswirt, der Leistungssachbearbeiter beim Sozialamt ist, ist durch sein Studium nicht von der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht befreit.

Mich irritiert etwas, dass jemand mit Ausbildung in der Verwaltung diese Dinge nicht weiß.

Kaffeetassensucher

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Zu meiner Zeit gab es während der Ausbildung so nette Fächer wie Öffentliches Dienstrecht, wo sowohl das Beamtenrecht (dies nur grundlegend) als auch die Themen Arbeitsrecht und Tarifrecht behandelt wurden. Ich gehe mal davon aus, dass dem noch heute so ist (jedenfalls im AII hier bei uns enthalten).

Ist es auch heute in der Ausbildung noch. Sogar zwei Fächer: Tarifrecht und Beamtenrecht.
Beamtenrecht ging bei uns das BBG einmal quer durch, Tarifrecht hingegen wurde bis zum Erbrechen eingetrichtert, sowohl in der Berufsschule wie auch in den außerbetrieblichen Lehrgängen. So sehr, dass es schon keinen Spaß mehr gemacht hat.
Jedes letzte Detail weiß ich da auch nicht mehr, aber ich wüsste ungefähr, wo ich es nachschauen könnte, und die grundlegenden Dinge sollten auch noch irgendwo im Hinterkopf abgespeichert sein.