Autor Thema: Akademiker, Einstufung nach TVöD  (Read 4417 times)

luna

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Akademiker, Einstufung nach TVöD
« am: 15.03.2019 09:36 »
Guten Morgen,

seit längerer Zeit bin ich bereits im öffentlichen Dienst tätig. Bei meiner letzten Stellenbeschreibung wurde ich trotz eines abgeschlossen wissenschaftlichen Studiums in Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Seitdem hat sich vieles in meinem Bereich verändert. Ich leite inzwischen eine Abteilung mit mehreren Mitarbeitern. Daher werde ich demnächst eine neue Stellenbeschreibung zur Bewertung einreichen. Mir ist es sehr wichtig, die neue Stellenbeschreibung so zu formulieren, dass ich mindestens eine Stufe höher eingruppiert werde. Wo kann ich mich zu diesem Thema beraten lassen, damit die neue Beschreibung alle notwendigen Punkte enthält?

Mit freundlichen Grüßen

Luna

Mask

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Antw:Akademiker, Einstufung nach TVöD
« Antwort #1 am: 15.03.2019 09:46 »
§ 12 I TVöD
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Daher Frage eins, wurden dir diese neuen Tätigkeiten wirksam übertragen ?

Das abgeschlossene wissenschaftliche Studium ist grundsätzlich für die Eingruppierung ohne Bedeutung, wer sich als Dr. jur. auf eine EG 5 Stelle im Vorzimmer bewirbt, wird auch nach 5 bezahlt ( da das die auszuübende Tätigkeit ist).

Beratungen zum Thema Entgeltordnung Eingruppierungsrecht wird es bei einschlägigen Fachanwälten geben, gibt auch verschiedene Beratungs-/Consultinggesellschaften die so etwas anbieten.

luna

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Antw:Akademiker, Einstufung nach TVöD
« Antwort #2 am: 16.03.2019 07:04 »
Hallo Mask,

vielen Dank für die erste Anwort. Ja, die Tätigkeit wurde mir wirksam übertragen.

Gruß

Luna