Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung; geänderte dauerhaft übertragene Tätigkeit; selbe Planstelle

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Kaffeetassensucher:
Wieso sollte der SB davon ausgehen, dass ein Chef die Befugnis hat?

Meiner Erinnerung nach wurde ich bei uns von unserem Personalreferat eingestellt, das mir ebenso mitgeteilt hat, was ich zu tun habe, weder von meiner Chefin, die hier drei Räume weiter sitzt, noch von unserer Präsidentin.

Weltraumpräsident:

--- Zitat von: Weltraumpräsident am 15.03.2019 13:04 ---...Bei einer Neueinstellung sehe ich diese Problematik auch nicht so sehr...

--- End quote ---

Lars73:
Es kommt ggf. darauf an ob sich aus Geschäftsordnung, Verfügungen etc. die Zuständigkeit ergibt. Es kommt nicht darauf an ob der Beschäftigte entsprechende Informationen gelesen hat.

Spid:

--- Zitat von: Weltraumpräsident am 15.03.2019 13:04 ---Ok, also bzgl. des "E11" unterstelle ich mal einen Tippfehler.

Im Übrigen sehe ich das etwas problematisch, dass der SB davon ausgehen soll, dass sein "Chef" diese Befugnis nicht innehat. Bei einer Neueinstellung sehe ich diese Problematik auch nicht so sehr, aber bei einer geänderten Tätigkeit auf derselben Planstelle irgendwie schon. Da geht's wie ich finde auch ein bisschen um Treu und Glauben etc.

--- End quote ---

E11 -> Tippfehler

Ansonsten: nein, jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG. Sogar bei Bauhofmitarbeitern und Reinigungskräften.

Weltraumpräsident:
Und da gibt es kein einziges BAG-Urteil wonach sich der AG die Kompetenzüberschreitung des LdD zurechnen lassen musste?

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