Autor Thema: TV-L - Höhergruppierung | E9 Stufe 1 zu E10 Stufe 1 oder 2  (Read 7100 times)

justlive

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Hi liebe Forenmitglieder,

nach einiger Suche habe ich leider keinen passenden Thread gefunden und möchte mich mit einer Frage an euch wenden:

Ich habe im Juli 2018 eine befristete Stelle (bis Ende 2019) angenommen und wurde in die E9 Stufe 1 eingegliedert. Arbeitserfahrungen aus früheren Unternehmen (nicht öff. Dienst) konnte / wollte man leider nicht anrechnen.

Nun verlässt uns ein Kollege und seine Stelle wurde mir zum Mai 2019 angeboten. Diese Stelle ist mit der Gruppe E10 bewertet. Mündlich hat man mir nun die E10 zugesagt, beteuert jedoch das ich erneut mit Stufe 1 beginnen muss.

Laut Tarifmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/hoehergruppierung.html) sollte die E10 Stufe 2 angemessen sein.

Ich bin relativ durcheinander und würde mich freuen, wenn Ihr mir kurz aufzeigt, wo ich eventuell ein Denkfehler habe oder ob wirklich bei einer Höhergruppierung immer mind. die Stufe 2 vergeben wird.

LG

Spid

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Antw:TV-L - Höhergruppierung | E9 Stufe 1 zu E10 Stufe
« Antwort #1 am: 16.03.2019 17:27 »
Stufe 2.

justlive

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Vielen Dank für Ihre Antwort.

So denke ich nämlich auch. Folgender Satz bekräftigt mich in meinem Denken:

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

Mal sehen, wie und welches Schriftstück mir zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Ich melde mich auf jeden Fall mit der Auflösung :-)

Spid

  • Gast
Das ergibt sich auch unmittelbar aus der maßgeblichen tariflichen Norm, §17 Abs. 4 Satz 1 TV-L.

justlive

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Perfekt, vielen vielen Dank. Jetzt sollte ich verhandlungssicher Auftreten können :-)

Um die interessierten künftigen Lesern das googlen zu ersparen, kopiere ich den entsprechenden Paragraphen hier rein:

§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere  Entgeltgruppe  werden  die  Beschäftigten  derjenigen    Stufe    zugeordnet,    in    der    sie    mindestens    ihr    bisheriges    Tabellenentgelt  erhalten, mindestens  jedoch  der  Stufe  2;  bei  Eingruppierung  über  mehr  als  eine  Entgeltgruppe  wird  die  Zuordnung  zu  den  Stufen  so  vorgenommen,  als  ob  faktisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden  hätte.  2Beträgt  der  Unterschiedsbetrag  zwischen  dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 beziehungsweise weniger als 50 Euro in  den  Entgeltgruppen  9  bis  15,  so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden     Stufenlaufzeit     anstelle     des     Unterschiedsbetrags     einen     Garantiebetrag    von    monatlich    25    Euro    (Entgeltgruppen    1    bis    8)    beziehungsweise  50  Euro  (Entgeltgruppen  9  bis  15).  3Die  Stufenlaufzeit  in  der  höheren  Entgeltgruppe  beginnt  mit  dem  Tag  der  Höhergruppierung.  4Bei  einer  Eingruppierung  in  eine  niedrigere  Entgeltgruppe  ist  die/der  Beschäftige  der  in  der  höheren  Entgeltgruppe  erreichten  Stufe  zuzuordnen.  5Die/Der  Beschäftigte  erhält  vom  Beginn  des  Monats  an,  in  dem  die  Veränderung  wirksam  wird,  das  entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 4 festgelegten Stufe der     betreffenden     Entgeltgruppe,     gegebenenfalls     einschließlich     des     Garantiebetrags...

Padre

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Hi liebe Forenmitglieder,

nach einiger Suche habe ich leider keinen passenden Thread gefunden und möchte mich mit einer Frage an euch wenden:

Ich habe im Juli 2018 eine befristete Stelle (bis Ende 2019) angenommen und wurde in die E9 Stufe 1 eingegliedert. Arbeitserfahrungen aus früheren Unternehmen (nicht öff. Dienst) konnte / wollte man leider nicht anrechnen.

Nun verlässt uns ein Kollege und seine Stelle wurde mir zum Mai 2019 angeboten. Diese Stelle ist mit der Gruppe E10 bewertet. Mündlich hat man mir nun die E10 zugesagt, beteuert jedoch das ich erneut mit Stufe 1 beginnen muss.

Laut Tarifmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/hoehergruppierung.html) sollte die E10 Stufe 2 angemessen sein.

Ich bin relativ durcheinander und würde mich freuen, wenn Ihr mir kurz aufzeigt, wo ich eventuell ein Denkfehler habe oder ob wirklich bei einer Höhergruppierung immer mind. die Stufe 2 vergeben wird.

LG
Ich würde mich für dich freuen, doch das letzte Wort hat die Personalabteilung. Die Entgeltgruppen E9 (E9b ab 2019) sind für Bachelor- oder Fachhochschulabschluss etc. aufwärts vorgesehen. Wenn Du keine Qualifikation hast (ich hoffe du hast diese) kann, die Personalstelle hier Theater machen. Deshalb erkundige dich sehr gut ob dir diese Stelle ohne Ausschreibung zugeteilt wird.
/entgeltgruppen.html]https://www.[xxx]/entgeltgruppen.html

Spid

  • Gast
Wo wäre im allg. Teil der EGO derlei gefordert?

MoinMoin

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Mal sehen, wie und welches Schriftstück mir zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Ich melde mich auf jeden Fall mit der Auflösung :-)
Es ist ja egal was sie dir bzgl. der Stufen vorlegen, die haben da keine Wahl.
Bei uns hatte wir auch einen ähnlichen Fall, die PA hat aber nach kurzer Erläuterung ihren Irrtum eingesehen, die waren halt noch im altem Modus und wussten nichts über diese Regelung.

Spid

  • Gast
Alter Modus? Die Regelung besteht seit Einführung des TV-L in 2006.