Perfekt, vielen vielen Dank. Jetzt sollte ich verhandlungssicher Auftreten können :-)
Um die interessierten künftigen Lesern das googlen zu ersparen, kopiere ich den entsprechenden Paragraphen hier rein:
§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere  Entgeltgruppe  werden  die  Beschäftigten  derjenigen    Stufe    zugeordnet,    in    der    sie    mindestens    ihr    bisheriges    Tabellenentgelt  erhalten, 
 mindestens  jedoch  der  Stufe  2;  bei  Eingruppierung  über  mehr  als  eine  Entgeltgruppe  wird  die  Zuordnung  zu  den  Stufen  so  vorgenommen,  als  ob  faktisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden  hätte.  2Beträgt  der  Unterschiedsbetrag  zwischen  dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 beziehungsweise weniger als 50 Euro in  den  Entgeltgruppen  9  bis  15,  so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden     Stufenlaufzeit     anstelle     des     Unterschiedsbetrags     einen     Garantiebetrag    von    monatlich    25    Euro    (Entgeltgruppen    1    bis    

    beziehungsweise  50  Euro  (Entgeltgruppen  9  bis  15).  3Die  Stufenlaufzeit  in  der  höheren  Entgeltgruppe  beginnt  mit  dem  Tag  der  Höhergruppierung.  4Bei  einer  Eingruppierung  in  eine  niedrigere  Entgeltgruppe  ist  die/der  Beschäftige  der  in  der  höheren  Entgeltgruppe  erreichten  Stufe  zuzuordnen.  5Die/Der  Beschäftigte  erhält  vom  Beginn  des  Monats  an,  in  dem  die  Veränderung  wirksam  wird,  das  entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 4 festgelegten Stufe der     betreffenden     Entgeltgruppe,     gegebenenfalls     einschließlich     des     Garantiebetrags...