Autor Thema: Höhergruppierung von E7 5 zu E9 ?  (Read 2651 times)

Jan

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Höhergruppierung von E7 5 zu E9 ?
« am: 18.03.2019 08:27 »
Hallo und guten Morgen zusammen,

ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir hier bei einer Frage helfen.

Folgende Sache: Ich werde in naher Zukunft von der E7 Stufe 5 in die E9 höhergruppiert.
Sieht die Rechnung dann so aus? E7 5------> E9 3 weil ich eine Endgeldgruppe übersprungen habe,
oder werde ich nur eine Stufe zurückgesetzt quasi in die E9 4?
Die stufengleiche Höhergruppierung ist ja leider vom Tisch oder?

Ich danke euch für eure Unterstützung
Beste Grüße und einen schönen Wochenstart

Spid

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Antw:Höhergruppierung von E7 5 zu E9 ?
« Antwort #1 am: 18.03.2019 08:30 »
Stufe 3

Lars73

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von E7 5 zu E9 ?
« Antwort #2 am: 18.03.2019 08:35 »
Stufe 3 allerdings nicht weil du eine Entgeltgruppe übersprungen hast, sondern weil es sich nach den Vorgaben zur Stufenfestlegung ergibt. (Das Ergebnis einer Höhergruppierung von einer Entgeltgruppe die die übernächste Entgeltgruppe kann ganz verschiedene Ergebnisse habe,. +1 (bei Stufe 1); gleiche Stufe, oder Verlust von einer oder mehreren Stufen.

Jan

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Antw:Höhergruppierung von E7 5 zu E9 ?
« Antwort #3 am: 18.03.2019 09:04 »
Vielen Dank euch.

Besten Gruß

Jan