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Eingruppierung vor Bewerbung ermitteln/abschätzen?

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Pham Nuwen:

--- Zitat von: RsQ am 18.03.2019 11:45 ---Ich habe eine interessante Stellenbeschreibung im Auge. Dort wird allerdings nur "leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD" genannt.

--- End quote ---

Es ist eine Unsitte bei TVöD-Stellenageboten die konkreten Entgeltgruppen wegzulassen – stehen diese doch ohnehin länsgt fest und sind haushalterisch hinterlegt. Entsprechend solltest du direkt & persönlich bei der Personalabteilung nachfragen. Den Vorgesetzten in der Fachabteilung (der das letzte Wort bei deiner Einstellung hat) kümmert das ohnenhin nicht, ihn interessieren deine konkreten Fähigkeiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Pham Nuwen am 18.03.2019 13:31 ---
--- Zitat von: RsQ am 18.03.2019 11:45 ---Ich habe eine interessante Stellenbeschreibung im Auge. Dort wird allerdings nur "leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD" genannt.

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Es ist eine Unsitte bei TVöD-Stellenageboten die konkreten Entgeltgruppen wegzulassen –
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Ja, wäre nett, wenn die die EGs in denen die Tätigkeiten sind mit kundtun.
Also in diesem Fall: Je nach eignung wird nach Eg7-EG11 bezahlt.

--- Zitat ---stehen diese doch ohnehin länsgt fest und sind haushalterisch hinterlegt.
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Irrelevant. Und es hängt ja durchaus davon ab, wer die Stelle bekommt, ob und welche Tätigketien dann übertragen werden und zu welcher EG dies dann führt.

--- Zitat ---Entsprechend solltest du direkt & persönlich bei der Personalabteilung nachfragen. Den Vorgesetzten in der Fachabteilung (der das letzte Wort bei deiner Einstellung hat) kümmert das ohnenhin nicht, ihn interessieren deine konkreten Fähigkeiten.

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Genau: Selber nachfragen oder nachfragen lassen ist hier immer das Beste. Alles andere Kaffesatz.

nichts_tun:

--- Zitat von: Pham Nuwen am 18.03.2019 13:31 ---Es ist eine Unsitte bei TVöD-Stellenageboten die konkreten Entgeltgruppen wegzulassen – stehen diese doch ohnehin länsgt fest und sind haushalterisch hinterlegt.

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Ich halte das persönlich auch für unsinnig, weil wir im öD nunmal nicht Gehaltsverhandlungen (außer bei außertariflichen Beschäftigten) durchführen können wie dies in anderen privatwirtschaftlich organisierten Bereichen durchaus möglich ist.

Aus welchen Gründen auch immer der AG es ablehnt, die Eingruppierung zu veröffentlichen, ich würde als potenzieller Bewerber nachfragen, mit welcher Eingruppierung zu rechnen ist, bevor ich mich bewerbe.

RsQ:
Ich finde die Stelle durchaus interessant, so dass ich mit allen denkbaren Einstufungen (wird im Bereich 9-11 liegen) leben kann.

Insofern stellt sich die Frage nach dem Gehalt (zumindest als Motivation für eine Bewerbung) zunächst mal nicht. Trotzdem hat man damit die Situation, dass man als Bewerber in einem möglichen Bewerbungsgespräch das Thema Eingruppierung aufwerfen muss, obwohl es ja letztlich nichts zu "feilschen" gibt.

Ich hatte allerdings vor geraumer Zeit schon einmal eine solche Erfahrung. Seinerzeit hatte ich vorher sogar vorab angerufen und mich nach der EG erkundigt. Das wurde telefonisch nicht genannt - erst dann im Bewerbungsgespräch.

Sollte die Eingruppierung unerwartet niedrig sein, tut man sich mit einer mgl.weise höheren Bewerberzahl ja keinen Gefallen, wenn bei "Verkündung" der EG dann doch Leute abspringen.

Spid:
Na, wenn sich die Entgeltgruppe telefonisch nicht erfragen läßt, teilt man der sich bewerbenden Behörde eben mit, daß man ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigen kann, weil sie wesentliche Informationen - hier jene über die Hauptleistung des AG im Abrietsverhältnis - nicht beibringen kann.

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