Autor Thema: Musikschule  (Read 3133 times)

Marianne

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Musikschule
« am: 18.03.2019 12:51 »
Ich benötige eine Aussage zur Regelung von Lehrkräfte an Musikschulen bei Unterrichtserteilung an verschiedenen Einsatzorten. Ist nur die arbeitsvertragliche Tätigkeit am jeweiligen Unterrichtsort Arbeitszeit oder sind auch die Wegezeiten als Arbeitszeit erfasst?

Spid

  • Gast
Antw:Musikschule
« Antwort #1 am: 18.03.2019 13:44 »
Auch für Musikschullehrer gilt § 44 Abs. 2 BT-V.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Musikschule
« Antwort #2 am: 20.03.2019 11:26 »
oder § 6 Abs. 9.1 TVöD-V in der Lesefassung auf der VKA-Seite.


Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten. Aber es wird auf "durchschnittl. tägl. Arbeitszeit" aufgestockt, wenn diese ohne Berücksichtigung der Reisezeiten nicht zustande käme.