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Musikschule
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Marianne:
Ich benötige eine Aussage zur Regelung von Lehrkräfte an Musikschulen bei Unterrichtserteilung an verschiedenen Einsatzorten. Ist nur die arbeitsvertragliche Tätigkeit am jeweiligen Unterrichtsort Arbeitszeit oder sind auch die Wegezeiten als Arbeitszeit erfasst?
Spid:
Auch für Musikschullehrer gilt § 44 Abs. 2 BT-V.
Wastelandwarrior:
oder § 6 Abs. 9.1 TVöD-V in der Lesefassung auf der VKA-Seite.
Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten. Aber es wird auf "durchschnittl. tägl. Arbeitszeit" aufgestockt, wenn diese ohne Berücksichtigung der Reisezeiten nicht zustande käme.
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