Autor Thema: Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg  (Read 5640 times)

Goddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,

es geht um einen Aufstieg durch andere Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber.
Aktuell E5/4. Wie wir jetzt erfahren haben wäre der nächste Stufenaufstieg am 01.07.19
Die Stelle E6 wird bereits zum 01.05. angetreten (was glaube ich auch schon unterschrieben wurde.)

Im Tarifvertrag steht ja Taggenau -- aber das grenzt für mein Empfinden schon an Sittenwiedrigkeit da 3 Jahre und 10 Monate Erfahrung zu streichen. Und dies natürlich ohne den Hinweis aus der Personalabteilung. Welche Optionen bleiben?

Edit: Ich glaube nicht dass der neue Vorgesetzte im ersten Monat eine verkürzte Stufenlaufzeit wäre innerhalb der ersten 12 Monate auf der Stelle ja eher unrealistisch?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 18.03.2019 13:53 »
Warum sollte die Personalabteilung auf Dinge hinweisen, von denen der TB selbst Kenntnis hat? Die Höhergruppierung findet dann statt, wenn die höherwertige Tätigkeit wirksam nicht nur vorübergehend übertragen wird. Da sich beide Arbeitsvertragsparteien für die nicht nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einig seien müssen, sehe ich nicht, inwiefern es etwas zu kritisieren gäbe. Woran machst Du die behauptete Sittenwidrigkeit fest? Grundsätzlich ließe sich die Problematik umgehen, indem man die auszuübende Tätigkeit überhaupt später oder zunächst nur vorübergehend überträgt, dies bedarf aber selbstverständlich der Zustimmung beider Vertragspartner.

Goddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 18.03.2019 14:12 »
Zunächsteinmal danke für die schnelle Antwort.

Sittenwiedrig für mein Empfinden, dass Arbeitgeber die Stellenbesetzung (Zeitpunkt) so drehen können dass Berufserfahrung "verloren" geht. Das man den Angestellten dann trotz Wissens um dessen Nachteil ins offene Messer laufen lässt. Rechtlich mag das legal sein, moralisch ist aber was anderes. Hier stellt sich mir auch die Frage, Tarifexperte sein muss um bei seinem Arbeitgeber keinen Nachteil zu erfahren. Wenn ich mir die gleiche Situation bei einem Wechsel von E2 auf E3 vorstelle, weiss ich nicht ob man das Wissen voraussetzen kann. Klar der Tarif wurde jedem Ausgehändigt, aber das könnte man mit einem Buch über Quantenmechanik auch machen - nur weil man es gelesen hat (vor 10 Jahren) weiss man es im Zweifel nicht mehr wenn es darauf ankommt (oder man hat es nicht verstanden)

Wie gesagt die Legalität zweifel ich nicht wirklich an...
Gibt es denn noch Optionen außer der Verkürzten Stufenlaufzeit? Und wie würde man als "neuer" MA einen solchen Antrag begründen?

Viele Grüße

Edit: Kann man jetzt noch (bis 31.03) eine Laufzeitverkürzung zum 01.04. beantragen lassen?
« Last Edit: 18.03.2019 14:18 von Goddy »

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 18.03.2019 14:21 »
AN und AG sind Vetragspartner auf Augenhöhe. Der AN als selbstbestimmtes und -verantwortliches Individuum kann isch ebenso rechtlichen Rat eiholen wie es der AG tut. Zudem sind weder die Regelungen zur Stufenlaufzeit noch jene zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung besonders komplex.

Die Lösungsmöglichkeit habe ich im letzten Satz meiner ersten Antwort doch dargestellt.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 18.03.2019 14:24 »
Edit: Kann man jetzt noch (bis 31.03) eine Laufzeitverkürzung zum 01.04. beantragen lassen?

Wendet der AG das Instrument überhaupt an? Wenn er es anwendet, bedarf es weit überdurchnschnittlicher Leistungen. Es gibt keine tariflichen Vorgaben, welcher Modus anzuwenden ist, mithin legt der AG das Verfahren (und damit implizit auch dessen Dauer) selbst fest.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 20.03.2019 11:10 »
Die "Höhergruppierung zur Unzeit" ist bei Profis bekannt und sollte zu roten Ohren führen, wenn sie denn passiert. Ich kenne keinen Personaler, der das mit Absicht macht. Manchmal zwingen einen die Umstände aber normal wird das vermieden, wenn es steuerbar ist.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #6 am: 20.03.2019 11:34 »
Gerade im kommunalen Bereich geschieht dies häufiger durchaus gewollt, als man annehmen möchte.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #7 am: 20.03.2019 17:41 »
Ist es tarifkonform die Tätigkeit erst vorübergehend bis der Stufenaufstieg vollzogen ist und dann erst unbefristet zu übertragen, wenn doch schon von vorneherein feststeht und klar ist, dass die Übertragung eigentlich auf unbestimmte Zeit vorgesehen ist?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung 2 Monate vor Stufenaufstieg
« Antwort #8 am: 20.03.2019 18:15 »
Durchaus. Da niemand klagt, bedarf es üblicherweise nicht mal einer guten Begründung. Wenn man eine braucht, überträgt man halt nur vorübergehend zur Erprobung. Das ist als Grund höchstrichterlich anerkannt.