Autor Thema: Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?  (Read 31952 times)

ct78

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Hallo zusammen,

ich habe ja mittlerweile die Möglichkeit einen akkreditierten Master Abschluss an einer FH mit nur insgesamt 240ECTS (180ECTS aus Bachelor + 60ECTS Master) zu machen. Regulär oder klassisch ist ja der 300ECTS Master.
Da die 60ECTS Variante in 2 Semstern zu absolvieren ist, stellt sich mir die Frage, ob ich auch mit dieser "Sparvariante" den Zugang zum höheren Dienst erlange?
https://www.iubh-fernstudium.de/master/masterstudiengaenge/it-und-technik/wirtschaftsinformatik/


In der Laufbahnverordnung heißt es nur:

§ 21 Höherer Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt voraus:
1.    eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.

Eine explizite Angabe der ECTS wird hier nicht angegeben d.h. sobald ich den akademischen Titel M.Sc. verliehen bekomme müsste ich doch die Befähigung für den höheren Dienst bekommen oder?

Gruß
Christian

BMIOberbehörde

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #1 am: 18.03.2019 18:13 »
Hallo Christian,

kurz gesagt nein. Unter 300 ist es kein vollwertiger Master Abschluss im Sinne eines Universitären Hochschulstudiums. Ähnlich verhält es sich beim MBA.
Dafür bietet die IUBH ja auch die 120 CP Bachelor Studiengänge an ;-)
Einziges wäre, dass du über Berufserfahrung oder zusätzliche Module die Reste bis 300 ausgleichst.

Viel Erfolg bei deiner Studienwahl von einem IUBH Ambassador ;-)
Fragen gerne.

Viele Grüße

Fingernagel

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #2 am: 20.03.2019 07:57 »
d.h. ein MBA zählt auch nicht, wenn man durch diesen mit bachelor auf >300 cp kommt?
immerhin berechtigt dieser ja auch zur Promotion. Hast du dazu irgendwelche Quellen?
Ich interessiere mich lose ebenfalls dafür und hatte an die Möglichkeit gedacht, mit einem 90cp MBA im Fernstudium auf die 300cp insgesamt zu kommen um mich anschließend auf stellen mit gefordertem master abschluss zu bewerben.

Snooze

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #3 am: 20.03.2019 10:05 »
Hallo Fingernagel,

das Zauberwort heißt hier "gleichwertig". Gleichwertig ist der Abschluss, wenn er gleichrangig ist (bspw. EQR-Stufe 7 nach dem Europäische Qualifikationsrahmen; Uni-Diplom, Magister oder eben auch Master) und du Prüfungsleistungen im Umfang von 300 ECTS nachweisen kannst (Gleichwertigkeit). 
Mögliche Konstellationen: Bachelor 180 CP + Master 120 CP = 300 CP oder Bachelor 180 CP + Master 60 CP + Master 60 CP = 300 CP oder, oder, oder...
Aber deine Frage ist durchaus angezeigt, da viele Personaler das Problem nicht auf der Kette haben.

VG Snooze.

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #4 am: 20.03.2019 13:54 »
Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

BStromberg

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #5 am: 20.03.2019 14:58 »
Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

Liest sich so, als wäre er gleichwertig... aber ist er fachlich auch einschlägig ???
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #6 am: 20.03.2019 15:23 »
Da es mir nicht um einen konkreten Fall geht, sondern mehr um den Umstand, daß ein ausländischer Bildungsabschluß gegenüber einem unter gleichen Umständen erworbenen inländischen Bildungsabschluß bessergestellt wird, können wir das gerne unterstellen.

Snooze

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #7 am: 20.03.2019 15:47 »
...Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

Mhhh...das würde ich so nicht unterschreiben. Ausgehend davon, dass im Allg. ein Workload von 30 CP pro (Fach-)Semester angenommen wird, käme man auf 240 CP - also nicht ausreichend für den hD.

VG Snooze

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #8 am: 20.03.2019 15:54 »
An welcher konkreten Norm machst Du das fest?

Hain

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #9 am: 20.03.2019 17:12 »
Moin,
.... Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
in Niedersachsen wäre ein in den USA erworbener Abschluss (wenn er in den US erworben wurde) ein Problem. Die unmittelbare Anerkennung ist in der NLVO (§§ 35 ff) nur für die EU Mitgliedsstaaten geregelt (eine aus dem EU Recht abgeleitete Norm). In der BLV heißt es "einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der ... geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln." Diese Eignung ist über den KMK Beschluss den akkreditierten Studienabschlüssen attestiert worden (unter der Voraussetzung, dass bei der Akkreditierung laufbahnrelevanter Studiengänge Dienststellenvertreter einbezogen werden). Für den US Master kann die Gleichwertigkeit weder aus der Akkreditierung noch auch EU Recht abgeleitet werden. Von daher würde ich die Frage stellen, woraus die unterstellte regelmäßige Gleichwertigkeit abzuleiten wäre (jedenfalls im Hinblick auf das Laufbahnrecht).

Grüße
Hain

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #10 am: 20.03.2019 17:39 »
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist Ländersache, alle Länder haben eine oder mehrere Stellen eingerichtet, die diese Aufgabe wahrnehmen, z.B. in NRW die BezReg Arnsberg. Es gibt mehrere Wertungsstufen bis hin zu „gleichwertig“. Gem. KMK soll es sich dann um eine tatsächliche, umfassende Gleichwertigkeit in jedweder Hinsicht handeln. Zur einheitlichen Anwendung gibt es Beschlüsse der KMK und Empfehlungen der HRK sowie die Datenbank anabin. Ein „a5“-Abschluß einer „h+“-Einrichtung führt dabei regelmäßig zu einer Gleichwertigkeit mit dem deutschen Universitäts-Master.

Alternativ können wir aber gerne auch einen Master aus dem UK nehmen. Auch dort sind einjährige Master die Regel und auch dort ist es kein Problem, mit einem dreijährigem Bachelor zum Master zugelassen zu werden.

Snooze

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #11 am: 20.03.2019 17:54 »
An welcher konkreten Norm machst Du das fest?
...anhand der Rückmeldung des BMI, welches für das Bundeslaufbahnrecht federführend verantwortlich ist, und der Aussage meiner (ehemaligen) Hochschule.

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #12 am: 20.03.2019 18:23 »
Und eine konkrete Norm wurde diesbezüglich nicht angegeben?

Fingernagel

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #13 am: 21.03.2019 07:43 »
es gibt ja auch im deutschsprachigen Raum MBA´s, die man easy im Fernstudium absolvieren kann, komplett online. Jedes Modul wird mit einem Multiple Choice Test sowie einer Hausarbeit abgeschlossen. Dauer: 18 Monate, Credits: 90. Gefunden zb hier: https://www.fh-vie.ac.at/de/seite/studium/executive-education/mba-digital-transformation

Jetzt frage ich mich:
1. Ist der MBA ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und fällt gleichwertend zum Master?
2. Ist der Studiengang des o.g. Links akkreditiert? Man findet ja nur Angaben zur Akkreditierung des MBA Abschlusses an sich.

Spid

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Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
« Antwort #14 am: 21.03.2019 08:08 »
Der MBA ist dem Master nach Ansicht der KMK gleichwertig. Die besondere Akkreditierung ist doch nur bei FH-Mastern erforderlich, Uni-Master eröffnen doch auch so den Zugang zum hD. Mithin tritt das Akkreditierungsproblem nicht auf, wenn man an einer Universität - auch solche bieten MBAs an - studiert.