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Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?

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ct78:
Hallo zusammen,

ich habe ja mittlerweile die Möglichkeit einen akkreditierten Master Abschluss an einer FH mit nur insgesamt 240ECTS (180ECTS aus Bachelor + 60ECTS Master) zu machen. Regulär oder klassisch ist ja der 300ECTS Master.
Da die 60ECTS Variante in 2 Semstern zu absolvieren ist, stellt sich mir die Frage, ob ich auch mit dieser "Sparvariante" den Zugang zum höheren Dienst erlange?
https://www.iubh-fernstudium.de/master/masterstudiengaenge/it-und-technik/wirtschaftsinformatik/


In der Laufbahnverordnung heißt es nur:

§ 21 Höherer Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt voraus:
1.    eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.

Eine explizite Angabe der ECTS wird hier nicht angegeben d.h. sobald ich den akademischen Titel M.Sc. verliehen bekomme müsste ich doch die Befähigung für den höheren Dienst bekommen oder?

Gruß
Christian

BMIOberbehörde:
Hallo Christian,

kurz gesagt nein. Unter 300 ist es kein vollwertiger Master Abschluss im Sinne eines Universitären Hochschulstudiums. Ähnlich verhält es sich beim MBA.
Dafür bietet die IUBH ja auch die 120 CP Bachelor Studiengänge an ;-)
Einziges wäre, dass du über Berufserfahrung oder zusätzliche Module die Reste bis 300 ausgleichst.

Viel Erfolg bei deiner Studienwahl von einem IUBH Ambassador ;-)
Fragen gerne.

Viele Grüße

Fingernagel:
d.h. ein MBA zählt auch nicht, wenn man durch diesen mit bachelor auf >300 cp kommt?
immerhin berechtigt dieser ja auch zur Promotion. Hast du dazu irgendwelche Quellen?
Ich interessiere mich lose ebenfalls dafür und hatte an die Möglichkeit gedacht, mit einem 90cp MBA im Fernstudium auf die 300cp insgesamt zu kommen um mich anschließend auf stellen mit gefordertem master abschluss zu bewerben.

Snooze:
Hallo Fingernagel,

das Zauberwort heißt hier "gleichwertig". Gleichwertig ist der Abschluss, wenn er gleichrangig ist (bspw. EQR-Stufe 7 nach dem Europäische Qualifikationsrahmen; Uni-Diplom, Magister oder eben auch Master) und du Prüfungsleistungen im Umfang von 300 ECTS nachweisen kannst (Gleichwertigkeit). 
Mögliche Konstellationen: Bachelor 180 CP + Master 120 CP = 300 CP oder Bachelor 180 CP + Master 60 CP + Master 60 CP = 300 CP oder, oder, oder...
Aber deine Frage ist durchaus angezeigt, da viele Personaler das Problem nicht auf der Kette haben.

VG Snooze.

Spid:
Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

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