Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BE] Beamtenstatus pausieren lassen
HansPetersen:
--- Zitat von: Hain am 18.03.2019 17:07 ---Moin,
welches Bundesland?
Grüße
Hain
--- End quote ---
Bundesland ist Berlin.
HansPetersen:
Also den Master will der Kollege nicht machen während er beurlaubt ist. Er möchte den Master im Abendstudium machen während er ganz normal als Beamter arbeitet. Wenn er den master geschafft hat möchte er sich für den höheren Dienst bewerben (Nicht als beamter, sondern als Tarifbeschäftigter), um so den Sprung zum höheren Dienst zu schaffen, da man ja als Beamter jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss und er der Meinung ist das viel zusammen kommen muss, um das auch tatsächlich zu schaffen.
Alternativ möchte er sich in jegliche Bereiche im IT Bereich bewerben, also auch außerhalb des ÖD. Und da würde halt die Frage aufkommen, kann er sich frei stellen lassen für 10 Jahre, um zu schauen, ob es ihm Spaß macht in der freien Wirtschaft? Wenn nicht, wieder zurück kommen an seine Beamtenposition A10? Darum geht die Frage wohl eher.
Oder ob man tatsächlich nur triftige Gründe braucht, um für mehrere Jahre freigestellt zu werden oder wie man das nennen mag.
Ich hoffe ich konnte es erklären.
Liebe Grüße
Hans
Organisator:
--- Zitat von: HansPetersen am 19.03.2019 11:51 ---da man ja als Beamter jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss und er der Meinung ist das viel zusammen kommen muss, um das auch tatsächlich zu schaffen.
--- End quote ---
Wenn er den Master macht, kann er sich direkt auf eine A 13 - Stelle bewerben, ohne jedes Amt durchlaufen zu müssen,
--- Zitat von: HansPetersen am 19.03.2019 11:51 ---Oder ob man tatsächlich nur triftige Gründe braucht, um für mehrere Jahre freigestellt zu werden oder wie man das nennen mag.
--- End quote ---
Wie schon vorab genannt, es gibt Anspruch auf Sonderurlaub (ohne Bezüge) z.B. bei Kinderbetreuung. Bei rein privatem Interesse ("mal etwas anderes machen") gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Dienstherr kann beurlauben, muss es aber nicht.
Versetz Dich in den Dienstherren: Warum sollte er jemand beurlauben? Es macht viel Arbeit (Nachfolge regeln, befristet jemand einstellen, Stelle freihalten) ohne einen Nutzen. Wenn nicht gerade massiver Personalüberhang besteht sehe ich da kaum Chancen.
HansPetersen:
--- Zitat von: Organisator am 19.03.2019 12:37 ---
--- Zitat von: HansPetersen am 19.03.2019 11:51 ---da man ja als Beamter jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss und er der Meinung ist das viel zusammen kommen muss, um das auch tatsächlich zu schaffen.
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Wenn er den Master macht, kann er sich direkt auf eine A 13 - Stelle bewerben, ohne jedes Amt durchlaufen zu müssen,
Bist du dir da sicher? Mir wurde neulich nach schriftlicher Anfrage bei unserem Personalservice gesagt das ich jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss. Mit dem Master darf ich mich also nicht für den höheren Dienst bewerben wurde mir gesagt bzw. geschrieben. Weißt du das mit Sicherheit? Oder irgendjemand anderes der was dazu sagen kann? Das wäre nämlich super, wenn das ginge.
Mfg Hans
--- End quote ---
Organisator:
--- Zitat von: HansPetersen am 19.03.2019 11:51 ---Bist du dir da sicher? Mir wurde neulich nach schriftlicher Anfrage bei unserem Personalservice gesagt das ich jede Besoldungsgruppe einzeln erklimmen muss. Mit dem Master darf ich mich also nicht für den höheren Dienst bewerben wurde mir gesagt bzw. geschrieben. Weißt du das mit Sicherheit? Oder irgendjemand anderes der was dazu sagen kann? Das wäre nämlich super, wenn das ginge.
--- End quote ---
Für den Bund:
§ 17 (5) Nr. 1 a) und 2 c) BBG in Verbindung mit § 24 BVL:
--> Master machen, erfolgreich auf eine hD-Stelle bewerben, 3 Jahre bewähren, fertig.
Mich würde mal interessieren, was der Personalservice geschrieben hat. Es gibt nämlich noch Möglichkeiten des internen Aufstiegs mit anderen Voraussetzungen.
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