Sehr geehrtes Forum,
um weitere Frustration zu ersparen, schildere ich hier mal folgende Situation. Ich selbst arbeite im öD. MEine Frau versucht seit einigen Jahren in unserer Stadt in den öD zu gelangen, fliegt aber immer schon vor den Bewerbergesprächen schon heraus. Aktuell läufte eine Stellenausschreibung für die EG 6. Sie bewirbt sich, fliegt raus. Begründung: Ihre Ausbildung ging nur 2,5 Jahre (Fremdsprachenkorrespontenz). Es werden aber mindestens 3 Jahre gefordert.
Es interessiert niemanden, das sie alle weiteren Kritärien erfüllt und auch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Es interessiert auch keinen, das sie eben den Abschluss schon nach 2,5 Jahren erlangt hat.
Im alten Tarifvertrag bis 2017 stand noch unter dieser EG der Text einschlägige Ausbildung 2-3 Jahre.
Könnte uns jemand bitte nennen, was hier nun richtig ist, bzw. ob das überhaupt rechtens ist, nach so einem Grund auszuschließen? Sie hätte dann theoretisch nie die Möglichkeit, trotz Fachwissen und Berufserfahrung überhaupt in den öD zu gelangen.
Gruß Matthias