Autor Thema: AT-Vertrag bei Stadtwerke rechtens  (Read 4936 times)

SAG

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AT-Vertrag bei Stadtwerke rechtens
« am: 16.03.2019 13:57 »
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe ein Jobangebot von einem mittelständischen Stadtwerk, welches grundsätzlich nach dem TV-V bezahlt. Hierbei handelt es sich um die Stelle des kaufmännischen Leiters (ca. 30 MA in diesem Bereich). Da es sich um eine leitende Position handelt und bei Eignung noch Prokura angedacht ist, besteht der AG darauf, dass ein außertariflicher Arbeitsvertrag geschlossen wird. Soweit so gut.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Das angebotene Gehalt liegt deutlich unter den tariflichen Möglichkeiten. Lt. dem TV-V ist in EG 15 Stufe 6 ab dem 01.04.2019 ein Jahresgehalt von rd. 106 T€ zu zahlen. Nach meinem Verständnis darf der AG nur eine außertarifliche Regelung wählen, wenn diese finanziell besser ist als der Tarifvertrag. Während meiner Recherche bin ich auf ein Kommentar von Haufe hierzu gestoßen. Hier ein Auszug:

"Die zweite Alternative in Absatz 3 Buchst. a enthält ein Beispiel für eine derartige einzelvertragliche Sonderregelung. Diese Formulierung ist § 3 Buchst. h BAT (ab 1. Oktober 2005: § 1 Abs. 2 Buchst. b TVöD) nachgebildet. Im Gegensatz zu der dort vereinbarten Protokollerklärung wird man im Rahmen des TV-V wohl davon ausgehen müssen, dass nur bei einer Überschreitung der Stufe 6 (Endstufe) der Entgeltgruppe 15 die tarifliche Voraussetzung erfüllt ist, die die Herausnahme aus dem Geltungsbereich des TV-V zur Folge hat. Im Unterschied zum BAT enthält nämlich der TV-V Regelungen, wonach förderliche Zeiten für die Stufenzuordnung berücksichtigt und die Stufensteigerungen vom Arbeitgeber leistungsabhängig gestaltet werden können (§ 5 Abs. 2 Satz 3 bis 5). Es kann also nicht ohne weiteres das Entgelt zum Vergleich herangezogen werden, das dem Arbeitnehmer beim Wirksamwerden des Arbeitsvertrages bei Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 zustehen würde (so aber die Protokollerklärung zu § 3 Buchst. h BAT)."

Bedeutet dies nun, dass mir der Arbeitgeber mindestens das Jahresgehalt der EG 15 Stufe 6 im außertariflichen Vertrag anbieten muss, da er ansonsten ungültig ist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Spid

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Antw:AT-Vertrag bei Stadtwerke rechtens
« Antwort #1 am: 16.03.2019 14:04 »
Nein, siehe §1 Abs. 3 lit. a) erste Alternative TV-V.

SAG

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Antw:AT-Vertrag bei Stadtwerke rechtens
« Antwort #2 am: 16.03.2019 14:23 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich, dass ich völlig daneben lag.