Autor Thema: Qualifikation für EG 6  (Read 4221 times)

Fox301281

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Qualifikation für EG 6
« am: 18.03.2019 15:39 »
Sehr geehrtes Forum,

um weitere Frustration zu ersparen, schildere ich hier mal folgende Situation. Ich selbst arbeite im öD. MEine Frau versucht seit einigen Jahren in unserer Stadt in den öD zu gelangen, fliegt aber immer schon vor den Bewerbergesprächen schon heraus. Aktuell läufte eine Stellenausschreibung für die EG 6. Sie bewirbt sich, fliegt raus. Begründung: Ihre Ausbildung ging nur 2,5 Jahre (Fremdsprachenkorrespontenz). Es werden aber mindestens 3 Jahre gefordert.
Es interessiert niemanden, das sie alle weiteren Kritärien erfüllt und auch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Es interessiert auch keinen, das sie eben den Abschluss schon nach 2,5 Jahren erlangt hat.

Im alten Tarifvertrag bis 2017 stand noch unter dieser EG der Text einschlägige Ausbildung 2-3 Jahre.

Könnte uns jemand bitte nennen, was hier nun richtig ist, bzw. ob das überhaupt rechtens ist, nach so einem Grund auszuschließen? Sie hätte dann theoretisch nie die Möglichkeit, trotz Fachwissen und Berufserfahrung überhaupt in den öD zu gelangen.

Gruß Matthias

Spid

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Antw:Qualifikation für EG 6
« Antwort #1 am: 18.03.2019 15:40 »
Kriterien für die Einstellung sind kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Lars73

  • Gast
Antw:Qualifikation für EG 6
« Antwort #2 am: 18.03.2019 15:56 »
Es gibt einen erheblichen Spielraum für die Festlegung der Voraussetzungen in Stellenausschreibungen. Soweit es sachliche Gründe für die Anforderungen gibt ist dies nicht zu beanstanden. Wenn nicht müsste man Klagen. Das wird aber kaum dazu führen, dass man die Stelle bekommt.

Was genau steht denn in der Ausschreibung als Voraussetzung?

Kaffeetassensucher

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Antw:Qualifikation für EG 6
« Antwort #3 am: 19.03.2019 07:43 »
Es interessiert auch keinen, das sie eben den Abschluss schon nach 2,5 Jahren erlangt hat.

Wie ist der Satz zu verstehen?
Sind 2,5 Jahre die Regelzeit für diese Ausbildung oder hat sie die Ausbildung aufgrund entsprechender Leistungen von 3 auf 2,5 Jahre verkürzt?
Letzteres habe ich (Verwaltungsfachangestellter) auch getan und wurde danach in EG7, jetzt EG9a, übernommen.
Maßgeblich ist normalerweise die Regelzeit, die für die Ausbildung angesetzt ist.

Spid

  • Gast
Antw:Qualifikation für EG 6
« Antwort #4 am: 19.03.2019 07:51 »
Die Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin ist landesrechtlich geregelt und hat in den meisten Bundesländern eine Regeldauer von weniger als 3 Jahren.