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[Allg] Beförderung ein Kriterium eine halbe Note Besser vs. längere Dienstzeit

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HSVOstfriese:
Moin zusammen,

ich habe mal folgende Frage (fiktiver Fall):

Es soll eine A12 Stelle besetzt werden. Die beiden Bewerber sind jeweils A11, einer davon seit knapp 9 Monaten, eine seit 6 Jahren. Jetzt ist der Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit in A11 in einem (von acht) Beurteilungskriterium eine halbe Note besser (A/B gegen B). Ansonsten sind alle Noten gleich (B). Allerdings fällt ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit, in der er A10 war. Ich bekomme jetzt im Personalrat die Entscheidung der Dienststelle vorgelegt, dem Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit die A12 zu übertragen. Wie würdet ihr entscheiden und warum?

Es wäre schön, wenn es nur sinnvolle Kommentare geben würde  ;)

Hain:
Moin,

Grundlage einer Auswahlentscheidung sind Eignung, Befähigung und Leistung. Die Dienstzeit spielt keine Rolle soweit sie nicht ausdrücklicher Bestandteil des Anforderungsprofiles ist.

Grüße
Hain

Buccaneer:
Wenn beide Bewerber "...im wesentlichen gleich..." sind ( so lese ich die Beschreibung), dann sollte es bei einer A12'er -Stelle doch ohnehin ein strukturiertes Auswahlgespräch geben, oder nicht? Dort fällt dann die Entscheidung, die dem PR zur Zustimmung vorgelegt wird (wenngleich er i.d.R. sowieso in der Auswahlkommission ist).
So ganz erschließt sich mir die Beschreibung mit dem "Beurteilungszeitraum aus A 10" nicht...Ist die Beurteilung im Statusamt A 11 erfolgt oder nicht? Wenn nicht, sind die beiden Beurteilungen von vornherein nicht gleichwertig...

Nordlicht:
Über welchen Zeitraum gehen denn die Beurteilungen?
Wenn die Person mit der kürzeren Dienstzeit bereits 9 Monate A11 ist, wieso fällt dann ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit mit A10?
Sind Anlassbeurteilungen bei Bewerbungen nicht meistens nur für den Zeitraum der letzten 1 - 1 1/2 Jahre, da für die Zeit davor noch die "alte", vorhergehende Beurteilung Gültigkeit hat? Verstehst Du, was ich meine? (Hilft aber wahrscheinlich auch nicht weiter, sorry.)
Schwierig, solche Fälle. Erst recht, falls der Erstbeurteiler auch noch bei beiden dieselbe Person ist. Das wirkt dann immer so, als hätte derjenige einen Favoriten, will aber genau eben diesen Eindruck nicht erwecken und gibt ähnliche Beurteilungen, damit die "Entscheider" den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.

HSVOstfriese:

--- Zitat von: Buccaneer am 18.03.2019 17:11 ---Wenn beide Bewerber "...im wesentlichen gleich..." sind ( so lese ich die Beschreibung), dann sollte es bei einer A12'er -Stelle doch ohnehin ein strukturiertes Auswahlgespräch geben, oder nicht? Dort fällt dann die Entscheidung, die dem PR zur Zustimmung vorgelegt wird (wenngleich er i.d.R. sowieso in der Auswahlkommission ist).
So ganz erschließt sich mir die Beschreibung mit dem "Beurteilungszeitraum aus A 10" nicht...Ist die Beurteilung im Statusamt A 11 erfolgt oder nicht? Wenn nicht, sind die beiden Beurteilungen von vornherein nicht gleichwertig...

--- End quote ---

Es sind schon beide in A11. Der eine halt nur wenige Monate. Vorher war er A10 und natürlich wurde auch der vorherige Vorgesetzte (für die Zeit zwischen der letzten Anlassbeurteilung und der durch Auswahlverfahren erfolgten Umsetzung auf die A11) um eine Einschätzung zur jetzt erfolgten Anlassbeurteilung für die Bewerbung auf den Dienstposten A12 gebeten.

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