Als sogenannter "anderer Bewerber" (§ 35 Hessische Laufbahnverordnung) im öffentlichen Dienst braucht es 4 Jahre hauptberufliche Tätigkeit um sich als Angestellter im Landesdienst verbeamten zu lassen. Gibt es die Möglichkeit diese 4 Jahre zu verkürzen?
Beispiel: Eine Person arbeitet 5 Jahre im gehobenen Dienst, wird dann in den höheren Dienst befördert und möchte sich dort verbeamten lassen. In den 5 Jahren wurden teils bereits Aufgaben des höheren Dienstes übernommen - kann man diese Zeit in irgend einer Form anrechnen lassen, sodass sich die 4 Jahre Wartezeit im höheren Dienst verkürzen? Wenn ja, um wie lange ist die Verkürzung möglich und unter welchen Voraussetzungen?
Ich würde mich freuen, wenn das jemand weiß. Zur Not auch, wenn es ein anderes Bundesland betrifft.